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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verschuldete Säumnis“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2015
- IX ZR 207/14 -

BGH: Trotz auftretender plötzlicher Übelkeit ist Rechtsanwalt telefonische Kontaktaufnahme zum Gericht zumutbar

Rechtsanwalt versäumt schuldhaft Gerichtstermin

Leidet ein Rechtsanwalt wenige Stunden vor einem Gerichtstermin an einer plötzlich auftretenden erheblichen Übelkeit, ist es ihm dennoch möglich und zumutbar das Gericht telefonisch zu kontaktieren, um eine Vertagung zu erreichen. Kommt er dem nicht nach, liegt eine, dem Mandanten zuzurechnende, schuldhafte Versäumung des Gerichtstermins vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erließ das Oberlandesgericht Düsseldorf im Oktober 2013 in einem Berufungsverfahren gegen die Klägerin ein klageabweisendes Versäumnisurteil. Nachdem die Prozessbevollmächtigte der Klägerin gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt hatte, beraumte das Oberlandesgericht einen Termin an. Da zu diesem Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung die Prozessbevollmächtigte der Klägerin wiederum nicht erschien, verwarf das Oberlandesgericht den Einspruch durch ein zweites Versäumnisurteil. Die Klägerin legte dagegen Revision ein. Sie führte an, dass ihre Rechtsanwältin den Gerichtstermin unverschuldet versäumt habe. Sie habe... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 19.12.2013
- 4 U 27/13 -

Verpasster Gerichtstermin: Rechtsanwälte müssen ausreichend Zeit für Anfahrt zum Gericht einplanen

Bei unvorhersehbaren Behinderungen besteht Pflicht zur telefonischen Kontaktaufnahme zum Gericht

Will ein Rechtsanwalt einen Gerichtstermin wahrnehmen und benutzt er dabei einen Pkw, muss er ausreichend Zeit für die Hinfahrt einplanen. Kommt es zu einer unvorhersehbaren Behinderung und damit zu einer Verspätung, ist er verpflichtet das Gericht unverzüglich telefonisch zu informieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem gegen den Kläger ein Versäumnisurteil ergangen war, sollte nach Einlegung des Einspruchs die Verhandlung an einem Tag im August 2013 weitergeführt werden. Da der Rechtsanwalt des Klägers jedoch nicht zum Termin erschien, erging ein zweites Versäumnisurteil. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers. Seiner Meinung nach, sei die... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.08.2012
- VII R 71/11 -

Fiktive Säumnis kann Folge einer Scheckeinreichung sein

Steuer gilt bei Übergabe per Bankscheck erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als bezahlt

Löst das Finanzamt einen Scheck so rechtzeitig ein, dass der Zahlbetrag dem Konto des Finanzamts noch innerhalb der Zahlungsfrist gutgeschrieben wird, kann trotzdem eine Säumnis vorliegen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem sich der Steuerpflichtige dagegen wehrte, dass das Finanzamt gegen ihn einen Säumniszuschlag von 8,50 Euro festgesetzt hatte, obwohl die Bank den von ihm übersandten Scheck am Fälligkeitstag der Steuer eingelöst hatte, das Finanzamt also am Fälligkeitstag über den Zahlbetrag bereits verfügen konnte.Die Klage hatte... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2007
- IX ZR 100/06 -

Anwalt darf zum Gerichtstermin fliegen: BGH zu den Folgen, wenn der gebuchte Flug wegen Nebels ausfällt und der Gerichtstermin nicht rechtzeitig wahrgenommen werden kann

Wetter muss nur bei Schlechtwetterlage beobachtet werden

Zu einem weiter entfernten auswärtigen Gerichtstermin darf ein Anwalt auch ein Flugzeug für die Anreise benutzen. Wird der gebuchte Flug wegen Nebels abgesagt, und der Anwalt kann nicht mehr rechtzeitig zum Termin erscheinen, darf ihm dies nicht angelastet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn aufgrund einer Schlechtwetterlage absehbar war, dass der Flug ausfallen würde.

Im Fall musste ein Anwalt aus Karlsruhe einen Termin in Neubrandenburg am 27. Oktober 2005 um 14.00 Uhr wahrnehmen. Um 10.25 Uhr ließ er durch seine Kanzlei mitteilen, dass der von ihm gebuchte Flug ab Karlsruhe/Baden-Baden wegen Nebels ausgefallen sei. Gegen 14.40 ließ er dem Gericht mitteilen, dass sich seine für 15.30 Uhr angekündigte Ankunft weiter verzögern würde. Wegen starken... Lesen Sie mehr