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Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017
- VIII R 13/15 -
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann als Verlust bei Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden
Endgültiger Ausfall einer Kapitalforderung führt zu steuerlich zu berücksichtigendem Verlust
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Dies entschied der Bundesfinanzhof für den Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Im zugrunde liegenden Fall gewährte der Kläger einem Dritten im Jahr 2010 ein verzinsliches
Einführung der Abgeltungsteuer soll vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreichen
Die Revision hiergegen hatte Erfolg. Der Bundesfinanzhof hob das finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück. Nach seinem Urteil soll mit der Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht werden. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs wird damit die traditionelle Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus
Rückweisung der Sache an das Finanzgericht
Wie die Veräußerung ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs auch die Rückzahlung ein Tatbestand der Endbesteuerung. Danach liegt ein steuerbarer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2018
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 25965
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