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Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.06.2016
- X R 17/15 -
Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug
Kostenerstattungen für Gesundheitsmaßnahmen sind keine Erstattungen von Krankenversicherungsbeiträgen
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger
Bonuszahlung steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Krankenversicherungsbeiträgen
Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage statt, da es sich nicht um die Erstattung von Beiträgen handele. Der Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil. Die streitgegenständliche Bonuszahlung führe nicht dazu, dass sich an der Beitragslast der Versicherten zur Erlangung des Basiskrankenversicherungsschutzes etwas ändere. Die Zahlung habe ihren eigentlichen Rechtsgrund in einer Leistung der
Bundesfinanzhof widerspricht ausdrücklich Auffassung der Finanzverwaltung
Mit diesem Urteil, das sich lediglich auf die Bonusvariante in Form einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2016
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 23162
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