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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2011
- X R 48/09 -
Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar
Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.
Im Streitfall ging es um
Neuregelung ab 2008
Der Sonderausgabenabzug für
Nur vorübergehende Schlechterstellung
Die Kläger waren der Auffassung, die Übergangsregelung gelte auch für den Besuch von inländischen Privatschulen. Ihnen stehe damit der Sonderausgabenabzug zu, da sie ansonsten benachteiligt würden. Der BFH hat jedoch in der - nur vorübergehenden - Schlechterstellung der inländischen Privatschulen keinen Verstoß gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2012
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12823
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