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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.07.2011
- XI R 29/09, XI R 21/10, XI R 29/10 -
BFH zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage
Privater Betreiber einer Photovoltaikanlage kann vorsteuerabzugsberechtigt sein
Ein (privater) Betreiber einer Photovoltaikanlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, ist insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer. Er ist damit grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer aus Aufwendungen berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang stehen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer
Sachverhalt in der Sache XI R 29/09
Ein (privater) Stromerzeuger installierte eine
Sachverhalt in der Sache XI R 21/10
Ein (privater) Stromerzeuger installierte eine
Es ist darauf hinzuweisen, dass nach einer am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Änderung des UStG der
Sachverhalt in der Sache XI R 29/10
Ein (privater) Stromerzeuger ließ das Dach einer schon vorhandenen, anderweitig nicht genutzten (leerstehenden) Scheune neu eindecken und installierte sodann eine
Den unternehmerischen Nutzungsanteil an dem jeweiligen Gebäude hat der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 12682
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