Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.11.2014
- XI R 42/12 -
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest
Anwendung des Regelsteuersatzes darf nicht durch bloße Verwaltungsvorschrift der Finanzverwaltung angeordnet werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes mit u.a. Musikdarbietungen und Unterhaltungsprogramm verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Gemeinde, die jährlich an einem Wochenende ein Dorffest durchführt. Zu diesem Zweck schloss sie als Veranstalterin mit auftretenden Musikgruppen Konzert-, Engagement- und Honorarverträge ab. Die Gemeinde sorgte u.a. für die Veranstaltungsräume nebst Bühne, den erforderlichen Strom, eine unentgeltliche Verpflegung und kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für die auftretenden
BFH bejahte Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes
Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof die Vorentscheidung auf und gab der Klage statt. Der Bundesfinanzhof bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes von 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer u.a. für "die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller"; als solche gelten gemäß § 30 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung "Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten sowie Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen". Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es für die Anwendung von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG nicht maßgeblich, ob der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Künstlerischer Charakter einer Veranstaltung bestimmt Umsatzsteuerregelung
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2012
[Aktenzeichen: 5 K 5202/10 und 5 K 5226/10]) - Vom Landwirt gewährte Unterkunft und Verpflegung für Erntehelfer unterliegt normaler Umsatzbesteuerung
(Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07.04.2014
[Aktenzeichen: 6 K 1612/11]) - Kein ermäßigter Steuersatz für den Betrieb von Wattwagen
(Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 30.10.2012
[Aktenzeichen: 2 V 240/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20396
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20396
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.