Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHSt 54, 202
Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 54, Seite: 202
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 54, 202:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.11.2009
- 2 StR 104/09 (Jürgen Emig u.a.) -
Verantwortliche Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Amtsträger im Sinne des Strafrechts
Verantwortliche Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind als Amtsträger im strafrechtlichen Sinne anzusehen, weil sie "bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung … wahrnehmen" (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB). Deshalb finden auf sie die Bestechungstatbestände der §§ 332, 334 StGB Anwendung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHSt 54, 202 wird teils auch als „BGHSt 54, S. 202“ zitiert.