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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.2006
- 1 StR 142/06 -
BGH bestätigt Verurteilung eines ehemaligen Kommunalpolitikers wegen Totschlags
Das Landgericht Heilbronn hatte am 26. Oktober 2005 einen 50-jährigen ehemaligen Kommunalpolitiker, der von 1992 an zehn Jahre lang für die Partei der Republikaner Mitglied des Heilbronner Stadtrats war, wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen erwürgte der Angeklagte am frühen Morgen des 24. Februar 2005 seine damals 48-jährige Ehefrau. Die Ehe war von körperlichen und auch sexuellen Übergriffen seitens des Angeklagten geprägt. In der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2005 war der Angeklagte wieder gegenüber seiner Ehefrau tätlich geworden. Nachdem sie anschließend zu Bett gegangen war, allerdings noch nicht schlief, kam der Angeklagte in das Schlafzimmer, setzte sich auf sie, fixierte mit seinen Beinen ihre Arme und drückte ihr ein Kissen auf das Gesicht. Sodann hielt er ihr mit beiden Händen Mund und Nase zu und würgte sie massiv am Hals, sodass sie zunächst das Bewusstsein verlor und nach mindestens zwei weiteren Minuten verstarb. Daraufhin fasste der Angeklagte den Entschluss, sich selbst zu töten. Er fuhr mit dem Pkw nach Frankreich und stürzte sich dort mit dem Fahrzeug in eine Schlucht, wobei er zuvor im Innenraum Schwarzpulver verstreut und Benzin vergossen hatte und beim Sturz ein Feuerzeug in der Hand hielt. Der Angeklagte überlebte mit schweren, aber nicht lebensgefährlichen Verletzungen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz
Landgericht Heilbronn - Urteil vom 26. Oktober 2005 - 1 Ks 12 Js 5059/2005
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 79/06 des BGH vom 18.05.2006
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Dokument-Nr. 2419
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