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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.11.2023
- 1 StR 223/23 -
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Amtsrichters wegen Rechtsbeugung
Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf
Das Landgericht hat nach einem aufwendigen Verfahren den angeklagten Amtsrichter u.a. wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Strafvereitelung verurteilt, einen Autohändler u.a. wegen Bestechung und Vorteilsgewährung sowie einen Polizeibeamten wegen Geheimnisverrats und Vorteilsgewährung. Gegen alle drei Angeklagten hat das Landgericht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Karlsruhe bestätigt und verwarf die Revisionen eines Amtsrichters und eines Autohändlers.
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts beriet der
Geheimnisverrat gegen Polizisten bereits verjährt
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen des Amtsrichters und des Autohändlers verworfen; die Verurteilungen wiesen keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil auf. Das Urteil des Landgerichts ist damit insoweit rechtskräftig. Allein gegen den Polizeibeamten ist vom Landgericht in einem zweiten Rechtsgang eine Gesamtgeldstrafe zu verhängen. Der schwerste Vorwurf, der Geheimnisverrat, war nach sechs Jahren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits endgültig verjährt. Dies beruht darauf, dass das Landgericht sich nur von einer fahrlässigen und nicht - wie angeklagt - von einer vorsätzlichen Gefährdung des öffentlichen Strafverfolgungsinteresses überzeugen konnte. Rechtskräftig sind aber die Einzelgeldstrafen dafür, dass der Polizeibeamte als Vorstand eines Fußballvereins den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33674
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