Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.10.2010
- 1 StR 400/10 -
Verkauf von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Fleisches als Lebensmittel ist Straftat
BGH erklärt Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges für rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Fleischgroßhändlers, der nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch als Lebensmittel weiterverkaufte, für rechtskräftig erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Memmingen den Angeklagten wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte in den Jahren 2004/2005 ein Lebensmittelkühlhaus in Illertissen. Er kaufte nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch (Material der Kategorie 3 im Sinne der Verordnung (EG) 1772/2002) an und verkaufte es anschließend als
Revision unbegründet – Verurteilung rechtskräftig
Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Memmingen ist damit rechtskräftig.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Memmingen, Urteil vom 12.03.2010
[Aktenzeichen: 1 Kls 114 Js 19823/05]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10790
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10790
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.