Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.09.2012
- 1 StR 534/11 -
Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung: Bundesgerichtshof hebt Freispruch auf
Angeklagte ersparte sich durch den Kauf von deutlich günstigeren, in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln mehr als 58.500,00 Euro
Der Bundesgerichtshof hat erstmals - und mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet - über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung krebskranker Patienten (Zytostatika) entschieden und einen diesem Zusammenhang vom Landgericht München II ergangenen Freispruch für einen Apotheker aufgehoben.
Nach den Feststellungen des Landgerichts ließ der Angeklagte in den Jahren 2006 und 2007 im Labor der von ihm geleiteten
Landgericht München: Zulassungsvorschriften nicht unbedingt verletzt
Dieses Verhalten des Angeklagten wurde von dem Landgericht München als straflos bewertet. Weil der Angeklagte nicht das erworbene Fertigarzneimittel, sondern eine daraus in seiner
Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich: Freispruch aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das freisprechende Urteil aufgehoben. Die
Erläuterungen
* - § 96 AMG - Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(…)
5. entgegen § 21 Abs. 1 Fertigarzneimittel oder
(…)
13. entgegen § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 oder 2
(…).
** - § 263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(…).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht München II, Urteil vom 15.07.2011
[Aktenzeichen: W 5 KLs 70 Js 25946/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14097
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14097
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.