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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.03.2009
- 3 StR 18/09 -
BGH bestätigt Urteil wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Kambodscha
Verurteilung wegen Straftaten im Ausland
Das Landgericht Kiel hat den Angeklagten in einem aufwändigen, acht Monate dauernden Verfahren nach 31 Verhandlungstagen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der 49-jährige, aus Neumünster stammende Berufsmusiker hatte Ende Januar 2007 in Sihanoukville/Kambodscha vier einheimische Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren in unterschiedlicher Weise sexuell missbraucht. Wenige Monate zuvor hatte der HIV-infizierte, mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte Deutschland mit rund 100.000 US-Dollar und einem falschen Pass in Richtung Südostasien verlassen, um dort - anders als hier - ungehindert seine pädophilen Neigungen ausleben zu können. Mit Hilfe von Mitarbeitern zweier Kinderschutzorganisationen und unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes konnte der Angeklagte wenige Tage nach Begehung der Taten festgenommen und nach Deutschland überführt werden. Das Landgericht Kiel hat die Bestrafung des Angeklagten und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Wesentlichen auf die Aussagen der zur Hauptverhandlung angereisten und dort vernommenen kindlichen Opfer sowie anderer Zeugen aus Kambodscha gestützt.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf eine Verfahrensbeanstandung und die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des BGH
- Landgericht Kiel, Urteil vom 25.07.2008
[Aktenzeichen: 2 KLs (6/07)]
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Dokument-Nr. 7665
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