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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.11.2012
- 3 StR 421/12 -
BGH bestätigt Verurteilung eines Meppener Rechtsanwalts wegen Untreue und Betrug zu 4 Jahren Haft
Ehemaliger Rechtsanwalt nutzte Fremdgelder u.a. für sich und seine zu dem Zeitpunkt hochverschuldete Kanzlei
Die Verurteilung eines heute 59-jährigen ehemaligen Rechtsanwalts aus Meppen wegen Untreue und Betruges in mehreren Fällen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen den Angeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt.
Die Verurteilung eines ehemaligen Rechtsanwalts aus Meppen wegen zweifachen Betruges stützt sich darauf, dass der Angeklagte im Jahr 2010 Mandanten dazu veranlasst hat, Gelder in Höhe von 33.000 Euro und 20.000 Euro auf ein angeblich von ihm geführtes Anderkonto zu zahlen zwecks Weiterleitung an die Gegenseite. Entgegen seiner Zusicherungen handelte es sich aber um sein
Pflichtwidriges Verhalten in 11 Fällen hat vierjährige Freiheitsstrafe zur Folge
Außerdem hat sich der Angeklagte wegen neunfacher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2013
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.05.2012
[Aktenzeichen: 10 KLs 25/11]
- "Drehbuch-Affäre:" Ex-NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2012
[Aktenzeichen: 608 KLs 5/10]) - Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung in der "Telekom-Spitzelaffäre"
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012
[Aktenzeichen: 2 StR 591/11])
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Dokument-Nr. 15122
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