wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.05.2006
4 StR 10/06 -

Ex-NPD-Mitglied wegen Volksverhetzung bei Demonstration verurteilt

BGH bestätigt Urteil des Landgerichts

Das Landgericht Bochum hatte den bereits einschlägig vorgeahndeten Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte, ein früheres Mitglied der NPD sowie Mitbegründer und Mitglied des rechtsextremen „Kampfbundes Deutscher Sozialisten“ (KDS) eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist.

Nach Überzeugung des Landgerichts verfolgte der Angeklagte in seiner Ansprache durch die Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut, insbesondere auch durch die Verwendung von Begriffen der nationalsozialistischen Rassenideologie, das Ziel, seine Zuhörer zum Hass gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung aufzustacheln und jüdische Mitbürger in ihrer Menschenwürde herabzusetzen. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB gewertet.

Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der in erster Linie unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz

Landgericht Bochum - 1 KLs 33 Js 248/04 -

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 81/06 des BGH vom 22.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2593 Dokument-Nr. 2593

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2593

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?