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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2012
- 5 StR 328/12 -
Freispruch des ehemaligen Managers des THW Kiel teilweise aufgehoben
BGH schließt Strafbarkeit im Hinblick auf eine unterzeichnete Freistellungsvereinbarung nicht aus
Anfang des Jahres 2012 wurde der Manager der Bundesliga-Handballmannschaft THW Kiel durch das Landgericht Kiel vom Vorwurf der Manipulation sowie vom Vorwurf der Untreue und des Betruges freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat diesen Freispruch nun teilweise aufgehoben. Aufgrund einer lückenhaften Formulierung im angefochtenen Urteil des Landgerichts zu einem Darlehensrückzahlungsanspruch konnte der Freispruch nicht komplett aufgehoben werden, sondern muss neu verhandelt werden.
In dem vorliegenden Fall waren dem ehemaligen
Staatsanwaltschaft geht wegen des nicht ordnungsgemäß verbuchten Vereinsdarlehens in Revision
Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision zunächst die vollständige Aufhebung des Urteils und damit auch eine vollständige neue Verhandlung der Sache beantragt. Sie nahm ihre Revision dann jedoch hinsichtlich des Handballtrainers zurück und griff das Urteil in Bezug auf den
Neuverhandlung aufgrund lückenhafter Formulierung im angefochtenen Urteil
Der Bundesgerichtshof hat das freisprechende Urteil bestätigt, soweit das Landgericht Kiel wegen der Gewährung des Darlehens keine Straftatbestände als verwirklicht angesehen hatte. Allerdings konnte der Bundesgerichtshof aufgrund einer lückenhaften Formulierung im angefochtenen Urteil nicht gänzlich ausschließen, dass sich der Angeklagte im Zuge einer Mitte des Jahres 2009 zwischen dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 14750
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