Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.08.2023
- 6 StR 299/23 -
Doppelmord von Mistelbach - Urteil des Landgerichts Bayreuth rechtskräftig
Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf
Die hiergegen von beiden Verurteilten eingelegten Revisionen hat nun der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das Urteil der Bayreuther Jugendkammer ist damit rechtskräftig.
Die Überprüfung des Urteils hat keinen
Eltern im Schlaf ermordet
Nach den Feststellungen des Landgerichts wohnte der damals 18-jährige Angeklagte F. seit Dezember 2021 im Haus der Eltern seiner damals 16-jährigen Freundin, der Mitangeklagten H. Diese empfand einen übersteigerten Hass auf ihre Eltern. Auf ihre Initiative kamen beide Angeklagten Anfang 2022 überein, die Eltern der H. zu töten. Die Angeklagte H. wusste, dass F. aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur leicht beeinflussbar war und alles für sie tun würde. Sie hatte ihm vorgespiegelt, dass sie und ihr 14-jähriger Bruder von ihren Eltern schlecht behandelt würden und der Tod der Eltern der einzige Ausweg sei. In der Nacht auf den 9. Januar 2022 tötete der von H. zuvor mit Maske, Stirnlampe und Handschuhen ausgestattete F. entsprechend dem gemeinsamen Tatplan die schlafenden Eltern seiner Freundin mit zahlreichen Messerstichen. Als der 14-jährige Bruder durch die Schreie der Mutter erwachte und vor seine Zimmertür trat, hinderte die Angeklagte H. ihn daran, einen Notruf abzusetzen. Die beiden Angeklagten flüchteten aus dem Haus und ließen die drei jüngeren Geschwister zurück.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33189
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33189
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.