Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.07.2008
- I ZB 87/06 -
Anspruch auf Namensnennung des Vaters mit Zwangshaft durchsetzbar
BGH: Kindesmutter ist auskunftspflichtig
Der titulierte Anspruch auf Nennung des Vaters des nichtehelichen Kindes ist in der Regel auch vollstreckbar.
Der Bundesgerichtshof begründete dies im vorliegenden Beschluss damit, dass durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der auskunftspflichtigen Kindesmutter nicht über das Maß hinaus vertieft werde, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die rechtskräftige Verurteilung berührt seien. Gläubiger des Anspruchs ist der sogenannte
BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Gera
Die
Verurteilung auf Auskunftserteilung ist als unvertretbare Handlung vollstreckbar
Der BGH führte aus, dass die Verurteilung auf die Erteilung einer
Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsprinzip gelten auch in der Zwangsvollstreckung
Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte und die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Verfassungsprinzipien, insbesondere der Grundsatz der
Entsprechende Anwendung von § 888 Abs. 3 ZPO
Dem könne im Zwangsvollstreckungsrecht durch eine entsprechende Anwendung von § 888 Abs. 3 ZPO Rechnung getragen werden. Danach ist die Vollstreckung im Falle der Verurteilung zur Eingehung einer Ehe, zur Herstellung des ehelichen Lebens und zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag ausgeschlossen. Entsprechend § 888 Abs. 3 ZPO könne die Vollstreckung ausgeschlossen sein, wenn die Durchsetzung des Titels mit den Zwangsmitteln der ZPO einen Verstoß gegen die Grundrechte des Schuldners darstellen würde. Davon könne im zu entscheidenden Fall aber nicht ausgegangen werden.
Persönlichkeitsrecht der Mutter
Denn die Vollstreckung des Anspruchs auf
Unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung
Soweit nicht in den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung eingegriffen werde, habe der Einzelne die Einschränkungen hinzunehmen, die im überwiegenden Allgemeininteresse oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter unter strikter Wahrung der
Versäumnisurteil begründet keinen Zweifel an fehlerhafter Interessenabwägung
Auch daraus, dass der der Vollstreckung zugrunde liegende Titel als Versäumnisurteil ergangen war, könne nicht hergeleitet werden, dass die verfassungsrechtlich gebotene Interessenabwägung entweder vollständig unterblieben oder rechtlich fehlerhaft vorgenommen worden sei. Es sei grundsätzlich davon auszugehen, dass das Versäumnisurteil rechts- und verfahrensfehlerfrei ergangen sei. Zwar könne bei einem Versäumnisurteil auf Entscheidungsgründe verzichtet werden. Sehe das Gericht danach – so der Regelfall – von einer Begründung seines Versäumnisurteils ab, ergebe sich allein daraus aber kein Anhaltspunkt für die Annahme, es habe von der Schlüssigkeitsprüfung nach § 331 Abs. 2 ZPO abgesehen oder diese nicht rechtsfehlerfrei vorgenommen.
Mutter hatte Anerkenntnis des Scheinvaters veranlasst
Es begegne unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keinen Bedenken, wenn dem
Mutter hatte keine Rechtsmittel eingelegt
Überdies sei im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen, dass die
Kein schützenswertes Interesse der Mutter
Deshalb könne ein schützenswertes Interesse der
Maßgeblich ist neue BGH-Rechtsprechung zur Namensnennung
Durch die Vollstreckung könne der
Werbung
ZPO § 888 Abs. 3
Der titulierte Anspruch auf Nennung des Vaters des nichtehelichen Kindes ist in der Regel auch vollstreckbar, weil durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der auskunftspflichtigen Kindesmutter nicht über das Maß hinaus vertieft wird, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die (rechtskräftige) Verurteilung berührt sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2008
Quelle: ra-online
Jahrgang: 2008, Seite: 1200 BGHReport 2008, 1200 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2008, Seite: 1751 FamRZ 2008, 1751 | Zeitschrift: Das juristische Büro (JurBüro)
Jahrgang: 2008, Seite: 547 JurBüro 2008, 547 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1176 MDR 2008, 1176 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2008, Seite: 557 NJ 2008, 557 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 2919 NJW 2008, 2919
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6716
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6716
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.