Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2024
- I ZR 142/23 -
Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse
Angebot kostenloser Stellenanzeigen ist wettbewerbswidrige "geschäftliche Handlung"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises eine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand darstellt und im Streitfall gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt.
Die Klägerin verlegt eine Tageszeitung in gedruckter und digitaler Form sowie ein Anzeigenblatt und unterhält zwei Online-Portale. In diesen Medien werden Stellenanzeigen gegen Entgelt veröffentlicht. Der beklagte
Veröffentlichung kostenloser Stellenanzeigen stellt wettbewerbswidrige "geschäftliche Handlung" dar
Der BGH hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf dem
Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse
Der BGH hat auch die Beurteilung des Berufungsgerichts gebilligt, wonach das Angebot kostenloser Stellenanzeigen gegen das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Beachten Sie, dass der vollständige Urteilstext in der Regel erst einige Wochen nach der Entscheidung beim Gericht vorliegt.
Dokument-Nr. 34489
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34489
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.