wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.07.2017
I ZR 68/16 -

BGH: Urheber­rechts­verletzung der Ehefrau durch Filesharing auch bei zum Download angebotenem Ego-Shooter-Spiel möglich

Ego-Shooter werden auch von Frauen gespielt

Eine Ehefrau kommt selbst dann als Täterin einer Urheber­rechts­verletzung in Betracht, wenn das über eine Filesharing-Software zum Download angebotene Spiel ein Ego-Shooter ist. Denn auch Frauen spielen Ego-Shooter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über ein Internetanschluss wurde im Mai 2011 in einer Tauschbörse im Internet ein Computerspiel zum Herunterladen angeboten. Die Rechteinhaberin mahnte daraufhin den Anschlussinhaber ab und forderte ihn zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro sowie der Abmahnkosten in Höhe von 368 Euro auf. Der Anschlussinhaber bestritt seine Täterschaft. Er gab an, dass auch seine Ehefrau den Internetanschluss nutze. Das Computerspiel befand sich nicht auf den Computer. Zudem stritt auch die Ehefrau ab, das Spiel zum Herunterladen angeboten zu haben. Die Rechteinhaberin fand sich damit nicht ab und erhob Klage.

Amtsgericht und Landgericht weisen Klage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Bochum wiesen die Klage ab. Der beklagte Anschlussinhaber hafte nicht für die Urheberrechtsverletzung. Eine täterschaftliche Haftung komme nicht in Betracht, da nach seinen Angaben seine Ehefrau ebenfalls als Täterin in Betracht komme. Eine Störerhaftung sei ebenso nicht gegeben. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Revision ein. Sie führte an, dass eine Täterschaft der Ehefrau nicht ernsthaft in Betracht komme, da es sich bei dem Computerspiel um ein Ego-Shooter handle.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Täterschaft des Anschlussinhabers

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Ihr stehe weder der Anspruch auf Schadensersatz noch auf Erstattung der Abmahnkosten zu. Der Beklagte hafte nicht als Täter der Urheberrechtsverletzung, da er dargelegt habe, dass eine Ehefrau als Täterin in Betracht komme. Die Entscheidung des Landgerichts, dass es an der ernsthaften Möglichkeit der Täterschaft der Ehefrau nicht deshalb fehle, weil es sich bei dem Computerspiel um ein Ego-Shooter handle und solche Spiele auch von vielen Frauen gespielt würden, sei nicht zu beanstanden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Bochum, Urteil vom 28.05.2015
    [Aktenzeichen: 40 C 21/15]
  • Landgericht Bochum, Urteil vom 19.02.2016
    [Aktenzeichen: I-5 S 81/15]
Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Schadensersatzrecht | Urheberrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 484
GRUR-RR 2017, 484
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1313
MDR 2017, 1313
 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2018, Seite: 311
MMR 2018, 311
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 68
NJW 2018, 68

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26304 Dokument-Nr. 26304

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26304

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Gunnery Sergeant Hartmann schrieb am 15.08.2018

Das ist klar, das muss man nicht erklären,

der Hass der Frau musste aufbegehren,

nachts still und heimlich, stehts bemüht,

wurde gefraggt auf das der Trackball glüht,

immer das Konterfei des eigenen Gatten,

erspäht beim Headshot der virtuellen Ratten,

Springen, Ducken - Fire in the Hole!

definierten des Weibchens Leibeswohl.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?