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Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.03.2010
- I ZR 75/08 -
Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" zulässig
Werbung stellt keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher dar
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Parteien sind Wettbewerber u. a. auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltsgeräten. Die Beklagten warben am 4. Januar 2007 unmittelbar nach der Heraufsetzung der
Mündiger Verbraucher
Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen. Er hat in der beanstandeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2010
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.09.2007
[Aktenzeichen: 33 O 68/07 KfH] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008
[Aktenzeichen: 2 U 82/0]
Jahrgang: 2010, Seite: 1022 GRUR 2010, 1022 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2010, Seite: 1388 WRP 2010, 1388
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Dokument-Nr. 9441
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