Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2012
- II ZR 56/10 -
BGH zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH
Bei fehlender Anzeige einer wirtschaftlichen Neugründung gegenüber Registergericht kann Erwerber von Geschäftsanteilen Unterbilanzhaftung treffen
Der Bundesgerichtshof hatte über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH zu entscheiden, wenn diese eine stillgelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Insolvenzverwalter im
BGH weist Sache zur weiteren Aufklärung zurück an Berufungsgericht
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr in vollem Umfang stattgegeben. Auf die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
BGH bejaht Vorliegen einer wirtschaftlichen Neugründung
Der Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht darin bestätigt, dass es sich bei der Aufnahme der Geschäfte mit geändertem Unternehmensgegenstand am 21. Juli 2004 um eine wirtschaftliche Neugründung handelte. Als wirtschaftliche Neugründung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzusehen, wenn die in einer GmbH verkörperte juristische Person als unternehmensloser Rechtsträger besteht und sodann mit einem Unternehmen ausgestattet wird. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob eine bewusst für eine spätere Verwendung "auf Vorrat" gegründete Gesellschaft aktiviert oder ob wie im entschiedenen Fall ein leer gewordener Gesellschaftsmantel wiederverwendet wird.
Wirtschaftliche Neugründung ist gegenüber dem Registergericht offenzulegen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften im Falle einer wirtschaftlichen Neugründung die
Bestehen einer Deckungslücke zwischen Vermögen der Gesellschaft und satzungsmäßigem Stammkapital zum Zeitpunkt wirtschaftlicher Neugründung entscheidend
Der Bundesgerichtshof ist der vom Oberlandesgericht vertretenen Auffassung, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Traunstein, Urteil vom 20.03.2009
[Aktenzeichen: 1 HKO 1743/07] - Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.03.2010
[Aktenzeichen: 23 U 2814/09]
- BGH zur persönlichen Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der Bank an einen Mehrheitsgesellschafter
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2011
[Aktenzeichen: II ZR 263/08 und II ZR 279/08]) - OLG hat im Verfahren um die Insolvenz der Sportgate AG entschieden
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 23.08.2007
[Aktenzeichen: 19 U 1887/04])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13146
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13146
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.