wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.03.2004
III ZR 225/03 -

Fahrzeugbesitzer muss Ursächlichkeit von Schäden wegen unzureichender Kontrolle der Straßenbäume beweisen können

BGH zur Verkehrs­sicherungs­pflicht für Straßenbäume

Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug durch den herabstürzenden Ast eines Baums beschädigt wird, muss den Nachweis führen, dass bei zumutbarer Überwachung der Straßenbäume eine Schädigung entdeckt worden wäre. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der Pkw der Klägerin durch den herabstürzenden Ast eines Alleebaums (Pyramidenpappel) beschädigt. Die Klägerin warf der beklagten niedersächsischen Gemeinde vor, diese habe ihre Straßenverkehrssicherungspflicht verletzt, indem sie es unterlassen habe, die Alleebäume hinreichend zu kontrollieren. Sie verlangte daher von der Gemeinde Ersatz des ihr entstandenen Schadens von 969,41 Euro nebst Zinsen.

Sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung der Bäume ist grundsätzlich zweimal im Jahr erforderlich

Die Klage blieb vor dem Bundesgerichtshof genauso erfolglos wie in allen Instanzen. Zwar erstreckt sich die in Niedersachsen hoheitlich ausgestaltete Straßenverkehrssicherungspflicht auch auf den Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume. Ihre Verletzung ist daher geeignet, Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) zu begründen. Dabei geht die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte weitgehend dahin, dass eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung grundsätzlich zweimal im Jahr erforderlich ist, nämlich einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hatte hier die letzte Kontrollüberprüfung im Herbst 1999, möglicherweise sogar im Frühjahr 1999, stattgefunden. Daher lag es nahe, - in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht - eine Verletzung dieser Kontrollpflicht zu bejahen.

Geschädigter muss etwaige Pflichtverletzung der Gemeinde nachweisen können

Der Amtshaftungsanspruch scheiterte jedoch daran, dass die Klägerin die Ursächlichkeit einer etwaigen Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden nicht hatte nachweisen können. Darlegungs- und beweispflichtig ist insoweit der Anspruchsteller. Ihm obliegt daher auch der Nachweis, dass bei der zumutbaren Überwachung der Straßenbäume eine Schädigung entdeckt worden wäre. Wurden die Bäume nicht kontrolliert, so ist dies für das Schadensereignis nur dann kausal, wenn eine regelmäßige Besichtigung zur Entdeckung der Gefahr bzw. der Schädigung des Baumes hätte führen können.

Herabgefallener Ast wäre bei ordnungsgemäßer Kontrolle voraussichtlich nicht negativ aufgefallen

Beweiserleichterungen, etwa nach Art des Anscheinsbeweises, konnten der Klägerin nach den Besonderheiten des hier zu beurteilenden Falles nicht zugute kommen. Zwar kann nach der Rechtsprechung des III. Zivilsenats dann, wenn die Amtspflichtverletzung und der zeitlich nachfolgende Schaden feststehen, der Geschädigte der öffentlichen Körperschaft den Nachweis überlassen, dass der Schaden nicht auf die Amtspflichtverletzung zurückzuführen ist. Das gilt jedoch nur, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht; anderenfalls bleibt die Beweislast beim Geschädigten. Das Berufungsgericht hatte hier rechtsfehlerfrei eine derartige tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit verneint. Es hat ausgeführt, es sei unwahrscheinlich, dass der Ast bei einer - unterstellten - ordnungsgemäßen Kontrolle im Frühjahr 2000 als ein solcher aufgefallen wäre, der zu besonderen Sicherungsmaßnahmen Anlass gegeben hätte. Insbesondere waren auch sonstige Krankheitszeichen, etwa am Stamm, die schon seit längerem hätten beobachtet werden können, nicht behauptet und auch nicht sonst erkennbar. Vielmehr kam als besonders naheliegende Schadensursache in Betracht, dass der Ast infolge eines zum Unfallzeitpunkt herrschenden Sturmes abgebrochen ist.

Werbung

der Leitsatz

BGB § 839

Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume (hier: Ursächlichkeit einer unterlassenen Baumüberprüfung für einen durch das Abbrechen eines Astes verursachten Verkehrsunfall).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2005
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Amtshaftung | Auto | PKW | Kfz | Kraftfahrzeug | Wagen | Baum | Bäume | Straßenbaum | Verkehrssicherungspflicht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR)
Jahrgang: 2004, Seite: 1599
BauR 2004, 1599
 | Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2004, Seite: 263
DAR 2004, 263
 | Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR)
Jahrgang: 2004, Seite: 381
JR 2004, 381
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2004, Seite: 806
MDR 2004, 806
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 1381
NJW 2004, 1381
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2004, Seite: 50, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
NJW-Spezial 2004, 50 (Michael Drasdo)
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2004, Seite: 454
NZV 2004, 454
 | Zeitschrift: Umwelt- und Planungsrecht (UPR)
Jahrgang: 2004, Seite: 262
UPR 2004, 262
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2004, Seite: 877
VersR 2004, 877

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1211 Dokument-Nr. 1211

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1211

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?