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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2014
- IV ZR 306/13 -
Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers
Versicherer kann bei arglistiger Täuschung durch Vertragsnehmer auch bei nicht ausreichender Belehrung vom Versicherungsvertrag zurücktreten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Versicherer, selbst wenn er über die möglichen Folgen von Falschangaben nicht ausreichend belehrt hat, zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt ist, wenn der Versicherungsnehmer oder der für ihn handelnde Makler arglistig falsche Angaben im Antrag gemacht hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der zuvor mit einem
BGH: Versicherer war zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Versicherer zum
§ 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
(1) Der
(2) Verletzt der
[...]
(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Bonn, Urteil vom 12.11.2012
[Aktenzeichen: 9 O 150/12] - Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.07.2013
[Aktenzeichen: 20 U 238/12]
- Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: 12 U 204/12]) - Unsachgemäße Gesundheitsbefragung durch Versicherungsvertreter: Fehlerhafte Angaben zum Gesundheitszustand können nicht als arglistigen Täuschung gewertet werden
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012
[Aktenzeichen: 7 U 157/11])
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Dokument-Nr. 17852
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