Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.09.2014
- IV ZR 322/13 -
Brand einer Scheune wegen abgestelltem Traktor: Kein Versicherungsschutz bei Schadensfall aufgrund vorsätzlicher Gefahrerhöhung
Abstellen eines Traktors in eine mit Heu und Stroh gefüllte Scheune stellt Gefahrerhöhung dar
Stellt ein Versicherungsnehmer in einer mit Heu und Stroh gefüllten Scheune einen Traktor ab, so stellt dies eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG dar. Hat er die Gefahrerhöhung vorsätzlich vorgenommen und kommt es zu einem Brand in der Scheune, so besteht nach § 26 Abs. 1 VVG kein Versicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 stellte ein Mann einen Traktor in einer
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandesgericht München wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei die Versicherung aufgrund einer vorsätzlichen
Bundesgerichtshof verneinte Vorsatz aufgrund Kenntnis des gefahrerhöhenden Umstands
Der Bundesgerichtshof hielt es für unzulässig allein aufgrund der
Fehlen eines Vorsatzes trotz Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände
Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass trotz
Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückweisung zur Neuentscheidung
Der Bundesgerichtshof hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und wies den Rechtsstreit zur Klärung, ob eine vorsätzliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Landshut, Urteil vom 06.06.2012
[Aktenzeichen: 74 O 2994/10] - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 01.08.2013
[Aktenzeichen: 25 U 2756/12]
Jahrgang: 2015, Seite: 185 GE 2015, 185 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2014, Seite: 543 r+s 2014, 543
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19294
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19294
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.