Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2007
- IV ZR 85/05 -
Privathaftpflichtversicherung haftet nicht für von Pferd verursachten Verkehrsunfall
Tierhalterhaftung - Ausschluss der Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung
Schäden, die durch Tiere verursacht wurden, sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Im Fall musste der Besitzer den Schaden, den ein aus einem Reitstahl ausgebrochenes Pferd verursachte, selbst tragen.
Im zugrunde liegenden Fall büchste ein
Der Vater der Tochter hat eine Privathaftpflichtversicherung, in der die Tochter mitversichert ist. In den Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung heißt es u. a.: "Nicht versichert ist die Haftpflicht als Tierhalter und Tierhüter." Die Versicherung verweigerte daher die Regulierung des Schadens.
Ausschlussklausel
Der Bundesgerichtshof hatte die
Dem Versicherungsnehmer sei der Zweck der
Werbung
AHaftpflichtVB RBE Nr. A III 1
Eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung, wonach die "Haftpflicht als Tierhalter" nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern auch aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen aus, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2008
Quelle: ra-online
Jahrgang: 2007, Seite: 1016 MDR 2007, 1016 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2007, Seite: 2544 NJW 2007, 2544 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2007, Seite: 319 r+s 2007, 319 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2007, Seite: 939 VersR 2007, 939 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2007, Seite: 521 zfs 2007, 521
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6658
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6658
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.