Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2019
- V ZR 101/19 -
BGH: Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln
Pflichtverletzung kann Schadensersatzhaftung begründen
Die Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet den WEG-Verwalter nicht von seiner Pflicht, das Vorliegen von Mängeln und wie diese zu beseitigen sind zu prüfen. Verletzt er diese Pflicht, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2000 beauftragte die Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage einen Gutachter mit der Prüfung der Sicherheit der Balkonbrüstungen. Das Gutachten stellte daraufhin verschiedene
Amtsgericht und Landgericht wiesen Schadensersatzklage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Köln wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Landgerichts sei der Verwalterin keine
Bundesgerichtshof bejaht mögliche Pflichtverletzung der Verwalterin
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass ein Verwalter auf die ihm obliegende Unterrichtung der
Zurückweisung des Falls an das Landgericht
Da noch entscheidungserhebliche Feststellungen zu treffen waren, wies der Bundesgerichtshof den Fall an das Landgericht zurück.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 30.01.2018
[Aktenzeichen: 215 C 13/17] - Landgericht Köln, Urteil vom 21.03.2019
[Aktenzeichen: 29 S 53/18]
Jahrgang: 2020, Seite: 376 NZM 2020, 376 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 239 WuM 2020, 239
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28716
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28716
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.