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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2013
- V ZR 81/12 -
Keine Beschränkung der Erbenhaftung auf Nachlass bei nach dem Erbfall entstehende Wohngeldschulden
Wohngeldschulden stellen Eigenverbindlichkeiten der Erben dar
Entstehen nach dem Erbfall Wohngeldschulden, haftet dafür der Erbe mit seinem eigenen Vermögen. Denn die Annahme der Erbschaft stellt eine Handlung zur Nachlassverwaltung dar. Eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass gemäß § 780 ZPO ist daher nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall gehörte zum
Amtsgericht beschränkte Haftung auf Nachlass, Landgericht hob Beschränkung auf
Das Amtsgericht Wuppertal gab der Klage statt. Es beschränkte jedoch zugleich die Haftung der
Beschränkte Erbenhaftung nur bei reinen Nachlassverbindlichkeiten
Der Bundesgerichtshof stellte zunächst klar, dass ein
Nach Erbfall entstehende Wohngeldschulden stellen Eigenverbindlichkeit dar
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs seien nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete
Annahme der Erbschaft begründet Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses
Als ein Handeln des
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§ 1990 BGB, § 1967 Abs. 2 BGB; § 16 Abs. 2 WEG; § 780 ZPO
Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann. Hiervon ist in der Regel spätestens dann auszugehen, wenn er die Erbschaft angenommen hat oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist und ihm faktisch die Möglichkeit zusteht, die Wohnung zu nutzen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 24.10.2011
[Aktenzeichen: 95b C 88/11] - Landgericht Duisburg, Urteil vom 29.02.2012
[Aktenzeichen: 25 S 139/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 374 IMR 2013, 374 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 735 NZM 2013, 735 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 555 WuM 2013, 555 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 221 ZMR 2014, 221 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2013, Seite: 372 ZWE 2013, 372
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Dokument-Nr. 17109
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