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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.08.2022
- VI ZR 1244/20 -
BGH: Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals bei Abstreiten eines Gästekontakts durch Bewerteten
Behauptung des fehlenden Gästekontakts muss nicht näher begründet werden
Die Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals werden bereits durch die Behauptung des Bewerteten, der Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, ausgelöst. Die Behauptung des fehlenden Gästekontakts muss nicht näher begründet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof in einem Fall aus dem Jahr 2020 darüber entschieden, ob bereits die Behauptung der Betreiberin eines auf einem Bewertungsportal bewerteten Hotels, die Bewertungen verschiedener Nutzer liege kein
Behauptung des fehlenden Gästekontakts genügt zum Auslösen von Prüfpflichten
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Behauptung des Bewerteten, der Bewertung liege kein
Vorliegen von für Gästekontakt sprechende Angaben unerheblich
Dies gelte nicht nur für den Fall, so der Bundesgerichtshof weiter, dass die
Identität des Bewertenden ergibt sich aus Bewertung
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bedürfe es aber einer näheren Begründung des fehlenden Gästekontakts, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 11.12.2019
[Aktenzeichen: 28 O 242/19] - Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.08.2020
[Aktenzeichen: I-15 U 309/19]
Jahrgang: 2022, Seite: 295 RRa 2022, 295
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Dokument-Nr. 32292
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