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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „anonyme Bewertung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Urteil vom 29.05.2024
- 3 O 46/23 -
Negative Online-Bewertung eines Arztes
Portalbetreiber kann nicht als unmittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden
Hat ein Arzt gegen den Betreiber eines Online-Portals einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung einer von einem Dritten abgegebenen negativen Bewertung seiner Praxis? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu beantworten.
Bei dem Kläger handelt es sich um einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einer von ihm betriebenen Arztpraxis. Die Beklagte betreibt ein Internet-Portal, in dem Patienten nach Ärzten suchen und diese bewerten sowie Ärzte sich selbst präsentieren können. Auf der Internetseite der Beklagten wurde eine mit nur einem Stern benotete Bewertung eines anonymen Verfassers veröffentlicht. Dem Kläger wurde in der Bewertung u.a. vorgeworfen, keine Interessen an den Beschwerden des Verfassers gehabt und innerhalb weniger Minuten ein MRT für notwendig befunden zu haben, ohne sich für die beim Verfasser vorhandene Klaustrophobie zu interessieren.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.08.2022
- VI ZR 1244/20 -
BGH: Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals bei Abstreiten eines Gästekontakts durch Bewerteten
Behauptung des fehlenden Gästekontakts muss nicht näher begründet werden
Die Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals werden bereits durch die Behauptung des Bewerteten, der Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, ausgelöst. Die Behauptung des fehlenden Gästekontakts muss nicht näher begründet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof in einem Fall aus dem Jahr 2020 darüber entschieden, ob bereits die Behauptung der Betreiberin eines auf einem bewerteten , die Bewertungen verschiedener Nutzer liege kein Gästekontakt zugrunde, ausreicht, um Prüfpflichten des Hotelbewertungsportals auszulösen.Der Bundesgerichtshof entschied, dass die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 06.03.2018
- 4 U 1403/17 -
Zu Eigen machen einer Bewertung durch Bewertungsportalbetreiber wegen Prüfung einer Bewertung und Löschung einzelner Aussagen
Portalbetreiber kann als unmittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden
Prüft der Betreiber eines Bewertungsportals eine Bewertung und löscht einzelne Aussagen, so macht er sich die Bewertung zu Eigen. Er kann dann als unmittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Arzt gegen die Betreiberin eines Online-Portals zur Bewertung von Ärzten auf Unterlassung einer Bewertung. Die Bewertung wurde im März 2016 von einem anonymen Nutzer des Portals eingestellt und war tatsächlich unzulässig. Nachdem der Arzt von der Bewertung erfuhr, beanstandete er diese. Die Portalbetreiberin teilte ihm daraufhin mit, dass die... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2015
- I ZR 94/13 -
BGH: Online-Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Behauptung eines anonymen Nutzers
Keine Verbreitung oder zu Eigen machen der Bewertung sowie keine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Pflichten
Der Betreiber eines Online-Hotelbewertungsportals haftet grundsätzlich nicht für die unwahre Behauptung eines anonymen Nutzers. Allein die Installation des Bewertungssystems führt nicht dazu, dass der Betreiber die Behauptung verbreitet oder sich zu Eigen macht. Auch ist ihm in der Regel keine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Pflichten anzulasten, da ihm eine Prüfung der Bewertungen auf mögliche Rechtsverletzungen jedenfalls ohne Anlass nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Hotelbetreiberin im Juli 2010 Kenntnis von einer Bewertung in einem Online-Bewertungsportal erfahren. Dort hatte eine anonyme Nutzerin unter der Überschrift "Für 37,50 € pro Nacht gabs Bettwanzen" eine aus Sicht der Hotelbetreiberin unzutreffende Bewertung abgegeben. Nachdem die Betreiberin des Portals darauf hingewiesen wurde, löschte sie die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2014
- VI ZR 358/13 -
Jameda-Urteil: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal
Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt nicht Recht des Portalanbieters auf Kommunikationsfreiheit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch darauf hat, mit seinen Daten aus einem Ärztebewertungsportal gelöscht zu werden. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung darauf, dass das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht des Portalanbieters auf Kommunikationsfreiheit überwiegt und dieser somit zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie nach § 29 Abs. 2 BDSG zur Übermittlung der Daten an die Portalnutzer berechtigt ist. Für den Fall des Missbrauchs des Portals kann der Arzt gegebenenfalls die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist niedergelassener Gynäkologe. Die Beklagte betreibt ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei der Beklagten vorliegende Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen. Zu den abrufbaren Daten zählen unter anderem Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Beschluss vom 03.07.2013
- 25 O 23782/12 -
Anonyme Äußerungen im Ärztebewertungsportal: Kein Anspruch eines Arztes auf Auskunft über Kontaktdaten eines Portalnutzers
Herausgabe der Daten nur bei Einwilligung des Nutzers oder gesetzlicher Erlaubnis (§ 12 Abs. 2 TMG)
Äußert sich ein Arztbesucher auf einem Ärztebewertungsportal negativ über die Leistungen eines Arztes, so hat dieser grundsätzlich keinen Anspruch gegenüber dem Portalbetreiber auf Auskunft der Kontaktdaten des Portalnutzers. Die Daten dürfen nur herausgegeben werden, wenn der Nutzer dem zustimmt oder ein Gesetz dies erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
Im zugrunde liegenden Fall äußerte sich der Nutzer eines Ärztebewertungsportals im Internet negativ und anonym über eine Kinderärztin. Diese sah sich durch den Beitrag in ihren Rechten verletzt und befürchtete negative Auswirkungen auf ihren Praxisbetrieb. Sie klagte daher gegen den Portalbetreiber auf Auskunft der Kontaktdaten des Nutzers, um diesen später auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.10.2012
- 158 C 13912/12 -
Amtsgericht München zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals im Internet
Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall betreibt die spätere Beklagte unter einer Internetadresse ein Ärztebewertungsportal. Dort bietet sie eine Arztsuche und eine Ärztebewertung an. Internetnutzer können Informationen zu Ärzten und anderen Heilberuflern kostenfrei abrufen. Soweit vorhanden sind auf dem Portal Informationen wie Name, Titel, Fachrichtung, Praxisanschrift und weitere Kontaktdaten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012
- 16 U 125/11 -
Ärzte müssen anonyme Bewertungen im Internet hinnehmen
Arztbewertungsportal Jameda muss Bewertungen nicht löschen
Werden Ärzte im Rahmen eines Bewertungsportals im Internet anonym bewertet, besteht für diese weder ein Anspruch auf Löschung der Daten noch ein Anspruch auf Unterlassen der Veröffentlichung der Daten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Die Klägerin war niedergelassene Ärztin. Die Beklagte betreibt das Bewertungsportal www.jameda.de im Internet zum Auffinden und Bewerten von niedergelassenen Ärzten. Die Internetseite enthielt folgende Daten: Kontaktdaten, berufliche Tätigkeit, Gesamt- und Einzelbewertungen und die Kommentare der Nutzer. Die Klägerin begehrte von der Beklagten... Lesen Sie mehr
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