Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.01.2012
- VI ZR 143/11 -
BGH zur Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Handelnden gehören Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten erlaubt
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob einer Autovermietung Anspruch auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall seitens des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers aus abgetretenem Recht der Geschädigten zusteht.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte die Klägerin, eine Autovermietung, von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher
Sachverhalt
Die Geschädigte mietete bei der Klägerin für die Zeit des schädigungsbedingten Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug an. In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Mietvertragsparteien im November 2009 eine von der Klägerin vorformulierte Erklärung "Abtretung und Zahlungsanweisung", die u.a. eine
Berufungsgericht weist auf Verstoßes gegen Rechtsdienstleistungsgesetz hin
Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil die
Einziehung der an die Autovermietung erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung zulässig
Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob die Klägerin in einer fremden Angelegenheit im Sinne des § 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)* tätig geworden ist. Die
Rückweisung der Sache an das Berufungsgericht
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit dieses zur Höhe des Anspruchs entscheiden kann.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Waiblingen, Urteil vom 05.11.2010
[Aktenzeichen: 8 C 1039/10] - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.04.2011
[Aktenzeichen: 4 S 278/10]
Jahrgang: 2013, Seite: 68 JuS 2013, 68 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 399 MDR 2012, 399 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 1005 NJW 2012, 1005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12966
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12966
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.