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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2012
- VI ZR 314/10 und VI ZR 315/10 -
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR
BGH zum Vertrauen in die Presse bei Berichterstattungen über Stasi-Tätigkeiten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Presse bei der Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeiten von Politikern den Stellungnahmen des Pressesprechers der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen darf.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger
Fragwürdige Zusammenarbeit des Klägers als "IM Christoph" mit Ministerium für Staatssicherheit
In der Zeit vom 8. bis 17. August 2004 berichteten die Zeitungen der Beklagten in mehreren Artikeln über den Verdacht, der Kläger habe als langjähriger "IM Christoph" mit dem
Bundesgerichtshof hebt Urteile des OLG auf
Das Landgericht hat den Klagen überwiegend stattgegeben. Die Berufungen der Beklagten hatten keinen Erfolg. Auf die Revisionen der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Urteile des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Würdigung des Berufungsgerichts verstößt gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze
Die vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen tragen nicht die Annahme, dass das von den Beklagten verfolgte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.08.2008
[Aktenzeichen: 324 O 774/04] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.10.2010
[Aktenzeichen: 7 U 89/08]
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 30.05.2008
[Aktenzeichen: 324 O 18/05] - Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 12.10.2010
[Aktenzeichen: 7 U 67/08]
- OLG München: Ehemaliger Stasi-IM muss Berichterstattung im Internet mit Namensnennung und Foto hinnehmen
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.12.2011
[Aktenzeichen: 18 U 3097/09]) - Behauptungen zur Stasi-Mitarbeit der Schauspielerin Jenny Gröllmann sind unzulässig
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.04.2008
[Aktenzeichen: 10 U 211/06])
Jahrgang: 2013, Seite: 57 AfP 2013, 57 | Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2013, Seite: 184 CR 2013, 184 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 260 K&R 2013, 260 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 405 MDR 2013, 405 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 183 ZD 2013, 183
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Dokument-Nr. 14838
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