VI ZR 373/02 und VI ZR 404/02) die Klagen der Fernsehjournalistinnen Christiansen und Gundlach abgewiesen, die sich gegen die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen der von ihnen auf Mallorca bewohnten Häuser gewandt hatten. Die Klage der Klägerin Gundlach gegen die Veröffentlichung einer Wegbeschreibung zu ihrem abgelegenen Anwesen hatte demgegenüber Erfolg. - bei kostenlose-urteile.de">VI ZR 373/02 und VI ZR 404/02) die Klagen der Fernsehjournalistinnen Christiansen und Gundlach abgewiesen, die sich gegen die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen der von ihnen auf Mallorca bewohnten Häuser gewandt hatten. Die Klage der Klägerin Gundlach gegen die Veröffentlichung einer Wegbeschreibung zu ihrem abgelegenen Anwesen hatte demgegenüber Erfolg. - bei kostenlose-urteile.de">
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 25. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2003
VI ZR 404/02 -

Sabine Christiansen unterliegt mit Klage gegen TV-Movie keine Fotos von ihrem Anwesen zu veröffentlichen

Luftbildaufnahmen sind erlaubt

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Parallelverfahren (VI ZR 373/02 und VI ZR 404/02) die Klagen der Fernsehjournalistinnen Christiansen und Gundlach abgewiesen, die sich gegen die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen der von ihnen auf Mallorca bewohnten Häuser gewandt hatten. Die Klage der Klägerin Gundlach gegen die Veröffentlichung einer Wegbeschreibung zu ihrem abgelegenen Anwesen hatte demgegenüber Erfolg.

Der Beklagte fotografiert Privathäuser Prominenter vom Hubschrauber aus und bietet diese Bilder nebst Zusatzinformationen interessierten Medien zum Kauf an. Die Redaktion der Fernsehzeitschrift "TV-Movie" veröffentlichte je eine von dem Beklagten bezogene Aufnahme der Grundstücke der Klägerinnen, ein Foto von ihnen und deren Namen sowie eine Wegbeschreibung in der Ausgabe Nr. 11/1999. Die Veröffentlichung war Teil eines als "Star Guide Mallorca" und "Die geheimen Adressen der Stars" bezeichneten Artikels, in dem die Anwesen weiterer Prominenter gezeigt wurden. Die Klägerinnen nahmen den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch.

Der Bundesgerichtshof hält die auf breites Interesse stoßenden Veröffentlichungen von Luftbildaufnahmen in Verbindung mit der Namensnennung unter den besonderen Umständen des jeweiligen Falles für zulässig. Die öffentliche Zuordnung der Grundstücke an die jeweiligen Klägerinnen greift zwar geringfügig in deren Privatsphäre ein und beeinträchtigt ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weil durch die Aufhebung der Anonymität der Anwesen einem großen Publikum Einblick in private Lebensbereiche der Klägerinnen gewährt wird. Der Eingriff ist aber durch das Grundrecht der Pressefreiheit gedeckt, das auch für unterhaltende Beiträge mit geringem Informationswert gilt. Bei der insoweit erforderlichen Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit hat der Bundesgerichtshof unter anderem berücksichtigt, daß die Domizile der Klägerinnen durch Vorveröffentlichungen schon bekannt waren. Daß die Klägerin Christiansen an den Vorveröffentlichungen nicht selbst mitgewirkt hat, wirkte sich unter den Gesamtumständen des konkreten Falles nicht aus.

Begründet war jedoch der Anspruch der Klägerin Gundlach (Az. VI ZR 373/02) auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Wegbeschreibung zu ihrem Anwesen. Hierdurch wird ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung in nicht hinzunehmender Weise verletzt. Die Pressefreiheit vermag den Eingriff nicht zu rechtfertigen. Die öffentliche Bekanntgabe der genauen Lage der "Finca" diente allein dem Zweck, die Klägerin für die Öffentlichkeit greifbar zu machen. Dadurch wird sie einer erhöhten Gefahr des Eindringens Dritter in ihren privaten Bereich ausgesetzt.

Werbung

der Leitsatz

GG Art. 1, 2, 5; BGB §§ 1004, 823 Abs. 1

a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.

b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 152/2003 des BGH vom 09.12.2003

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Persönlichkeitsrecht | Presserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3312 Dokument-Nr. 3312

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3312

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH