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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2017
- VI ZR 434/15 -
BGH: Pferdezucht als Nutztierhaltung setzt Gewinnerzielungsabsicht des Pferdehalters und Möglichkeit der Gewinnerzielung voraus
Bei Nutztierhaltung besteht keine Gefährdungshaftung für Pferdehalter
Liegt in einer Pferdezucht eine Nutztierhaltung, so besteht für den Pferdehalter keine Gefährdungshaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Eine Nutztierhaltung liegt unter anderem vor, wenn die Zucht der Erwerbstätigkeit dient. Dies setzt aber eine Gewinnerzielungsabsicht des Pferdehalters und die Möglichkeit der Gewinnerzielung voraus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den frühen Morgenstunden eines Tages im September 2011 befuhren zwei Arbeitnehmer mit dem Kleinbus ihres Arbeitgebers eine Landstraße in Bayern. Dabei kam es zu einem
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Schadensersatzklage ab
Sowohl das Landgericht Memmingen als auch das Oberlandesgericht München wiesen die Schadensersatzklage ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handele es sich bei der
Bundesgerichtshof fordert Möglichkeit der Gewinnerzielung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Zwar räume § 833 Satz 2 BGB dem Tierhalter die Möglichkeit ein, sich von der
Zurückweisung des Falls an das Oberlandesgericht
Der Bundesgerichtshof wies den Fall zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht zurück. Dabei wies er zudem daraufhin, dass Zweifel daran bestehen, dass die Umzäunung ausreichend gewesen sei und der Beklagte somit bei der Beaufsichtigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Memmingen, Urteil vom 15.10.2014
[Aktenzeichen: 32 O 712/12] - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 17.04.2015
[Aktenzeichen: 24 U 4348/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 819 MDR 2017, 819 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 725 NJW-RR 2017, 725 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 233 NJW-Spezial 2017, 233 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 702 VersR 2017, 702 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 431 zfs 2017, 431
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Dokument-Nr. 26102
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