Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.07.2010
- VII ZR 176/09 -
BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels
Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen kann nicht generell als Schadensersatz verlangt werden
Der Bundesgerichtshof hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streifall errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind Aufwendungen in Höhe von 9.405 Euro netto erforderlich. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger als Schadensersatz, über den er frei verfügen kann und den er nicht zur
Umsatzsteuer kann als Schadensersatz nur bei tatsächlicher Mängelbeseitigung verlangt werden
Das Berufungsgericht hat dies bejaht. Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die
Vorschussanspruch inklusive Umsatzsteuer kann nur bei Verwendung für Mängelbeseitigung geltend gemacht werden
Will der Auftraggeber den Bruttobetrag vor einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9992
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9992
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.