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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.04.2014
- VIII ZR 107/13 -
Vermieter kann nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters und aufgrund gefälschter "Vorvermieterbescheinigung" Mietverhältnis rechtmäßig kündigen
BGH zur vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" des Mietverhältnisses über die Wohnung des Insolvenzschuldners
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Rechtswirkungen der vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" eines Mietverhältnisses sowie mit den Folgen falscher Angaben des Mieters in einer so genannten "Vorvermieterbescheinigung" zu befassen und entschied, dass der Vermieter nach dem Wirksamwerden der Freigabeerklärung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO gegenüber dem Mieter kündigen kann und die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses allein wegen einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung gerechtfertigt sein kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist seit dem 1. April 2007
Vermieter spricht wegen gefälschter Vormieterbescheinigung fristlose Kündigung des Mietvertrags aus
Am 5. November 2009 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet. Der vom Gericht eingesetzte Treuhänder erklärte mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 die "Freigabe" des Mietverhältnisses gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO*. Mit Schreiben vom 16. September 2010 erklärten die Beklagten gegenüber dem Kläger die
Landgericht gibt Räumungsklage statt
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist allein der von den Beklagten mit der Widerklage (unter anderem) geltend gemachte Räumungsanspruch. Das Amtsgericht hat die Widerklage insoweit abgewiesen. Das Landgericht hat auf die Berufung der Beklagten das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und der
Vermieter kann nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung Kündigung aussprechen
Die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision, mit der der Kläger die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils erstrebt, hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der
Gefälschte Vorvermieterbescheinigung kann fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen
Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner in der Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung eine erhebliche Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichten gesehen, die die
Erläuterungen
* - § 109 InsO: Schuldner als Mieter oder Pächter
(1) Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 20.04.2012
[Aktenzeichen: 645 C 484/09] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.03.2013
[Aktenzeichen: 307 S 55/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 1193 DB 2014, 1193 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2014, Seite: 737 GE 2014, 737 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 643 MDR 2014, 643 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 1954 NJW 2014, 1954 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 418, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2014, 418 (Michael Drasdo) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 429 NZM 2014, 429 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2014, Seite: 333 WuM 2014, 333 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2014, Seite: 1086 ZIP 2014, 1086
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Dokument-Nr. 18025
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