Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2011
- VIII ZR 146/10 -
BGH: Bei umfangreichem Mietrückstand kann Klage auf zukünftige Leistungen zulässig sein
Gerichtshof zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung
Eine Zahlungsklage auf zukünftige Leistung ist dann zulässig, wenn der Mieter in erheblichem Umfang seiner Zahlungspflicht aus dem Mietverhältnis nicht nachgekommen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Falls sind
LG: Klage auf zukünftige Zahlungen unzulässig
Mit der
BGH: Vermieter stand Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs des Mieters zu
Die hiergegen gerichtete Revision der Kläger hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Klägern jedenfalls bei der in ihrer Klageschrift ausgesprochenen zweiten
Erläuterungen
* - § 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
[…]
3. der Mieter
[…]
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der
[…]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Hannover, Urteil vom 12.08.2009
[Aktenzeichen: 564 C 1083/09] - Landgericht Hannover, Urteil vom 07.05.2010
[Aktenzeichen: 13 S 59/09]
- Fristlose Kündigung wegen rückständiger Miete erst bei Zahlungsverzug von zwei vollen Mieten möglich
(Landgericht Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006
[Aktenzeichen: 13 T 28/06]) - Fristlose Kündigung: Bei unpünktlicher Mietzahlung kann der Vermieter kündigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2006
[Aktenzeichen: VIII ZR 364/04]) - BGH: Zur Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 6/04])
Jahrgang: 2011, Seite: 297 IMR 2011, 297 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 841 MDR 2011, 841 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 2886 NJW 2011, 2886 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2011, Seite: 482 NJW-Spezial 2011, 482 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 882 NZM 2011, 882 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 434 WuM 2011, 434
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11580
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11580
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.