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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2015
- VIII ZR 161/14 -
Legionellenbefall: Ansprüche eines Mieters wegen bakteriell verseuchtem Trinkwasser
Pflichtverletzung des Vermieters kann auch für die Zeit vor Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverodnung in Betracht kommen
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Ansprüche ein Mieter gegen den Vermieter hat, nachdem der Mieter aufgrund von bakteriell verseuchtem Trinkwasser in der Mietwohnung erkrankt ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrt - als Alleinerbin ihres während des Rechtsstreits verstorbenen Vaters - Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 23.415,84 Euro nebst Zinsen. Der Vater der Klägerin war
Verfahrensgang
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Die zugelassene Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht.
BGH rügt lückenhafte Beweiswürdigung weist Sache zurück an das Landgericht
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine - vom Landgericht unterstellte -
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2015
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 09.08.2013
[Aktenzeichen: 207 C 135/11] - Landgericht Berlin, Urteil vom 12.05.2014
[Aktenzeichen: 18 S 327/13]
- Mietmangel wegen Legionellen-Befall liegt nur bei Gesundheitsgefährdung vor
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2014
[Aktenzeichen: 452 C 2212/14]) - Kosten einer Legionellenprüfung: Unwirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses aufgrund unzureichender Bezeichnung des Versammlungsgrundes
(Amtsgericht Heiligenstadt, Urteil vom 20.12.2013
[Aktenzeichen: 3 C 331/13]) - Legionellenbefall des Trinkwassers kann Mietminderung von 25 % rechtfertigen
(Amtsgericht Dresden, Urteil vom 11.11.2013
[Aktenzeichen: 148 C 5353/13])
Jahrgang: 2015, Seite: 785 GE 2015, 785 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 2111 NJW 2015, 2111 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2015, Seite: 534 NZM 2015, 534 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 412 WuM 2015, 412
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Dokument-Nr. 21002
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