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Amtsgericht Heiligenstadt, Urteil vom 20.12.2013
- 3 C 331/13 -
Kosten einer Legionellenprüfung: Unwirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses aufgrund unzureichender Bezeichnung des Versammlungsgrundes
Entscheidung über Kostentragung muss aus Einladung zur Eigentümerversammlung deutlich hervortreten
Soll in einer Eigentümerversammlung über die Kostentragung einer Legionellenprüfung entschieden werden, so muss dies aus der Einladung deutlich hervortreten. Wird der Grund der Versammlung unzureichend bezeichnet, so kann dies zur Unwirksamkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Heiligenstadt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einer
Unwirksamkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses wegen fehlender Bezeichnung des Gegenstands der Beschlussfassung
Das Amtsgericht Heiligenstadt entschied, dass der Wohnungseigentümerbeschluss wegen der fehlenden
Keine Heilung des Einladungsmangels
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei eine Heilung des Einladungsmangels nicht in Betracht gekommen. Eine solche sei zwar möglich, wenn derselbe Beschluss auch bei richtiger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2015
Quelle: Amtsgericht Heiligenstadt, ra-online (zt/ZWE 2014, 465/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 465 ZWE 2014, 465
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Dokument-Nr. 20452
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