wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Heiligenstadt, Urteil vom 20.12.2013
3 C 331/13 -

Kosten einer Legionellenprüfung: Unwirksamkeit eines Wohnungs­eigentümer­beschlusses aufgrund unzureichender Bezeichnung des Versammlungsgrundes

Entscheidung über Kostentragung muss aus Einladung zur Eigentümer­versammlung deutlich hervortreten

Soll in einer Eigentümer­versammlung über die Kostentragung einer Legionellenprüfung entschieden werden, so muss dies aus der Einladung deutlich hervortreten. Wird der Grund der Versammlung unzureichend bezeichnet, so kann dies zur Unwirksamkeit des Wohnungs­eigentümer­beschlusses führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Heiligenstadt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einer Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich über die Kostentragung einer Legionellenprüfung entschieden. Der dahingehende Beschluss wurde jedoch mit der Begründung angegriffen, dass in der Einladung zur Versammlung nichts darüber gestanden habe, dass über die Kostentragung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung entschieden werden sollte. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Unwirksamkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses wegen fehlender Bezeichnung des Gegenstands der Beschlussfassung

Das Amtsgericht Heiligenstadt entschied, dass der Wohnungseigentümerbeschluss wegen der fehlenden Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung unwirksam war (§ 23 Abs. 2 WEG). Hintergrund dieser Regelung sei die Möglichkeit der Vorbereitung auf die Versammlung. Diese sei hier nicht gegeben gewesen. Aus der Bezeichnung in der Einladung "Novellierung der Trinkwasserversorgung - Legionellenprüfung" habe sich nicht erkennen lassen, dass über die Kostentragungspflicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung entschieden werden sollte. Dass die Angelegenheit Gegenstand von Gesprächen in der Hausgemeinschaft war, habe nicht ausgereicht.

Keine Heilung des Einladungsmangels

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei eine Heilung des Einladungsmangels nicht in Betracht gekommen. Eine solche sei zwar möglich, wenn derselbe Beschluss auch bei richtiger Bezeichnung in der Einladung gefasst worden wäre. Dies sei hier aber zweifelhaft gewesen. Denn eine Vielzahl von Wohnungseigentümern habe sich der Stimme enthalten. Dies habe gezeigt, dass sich viele Wohnungseigentümer noch keine Meinung über das Thema gebildet hatten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2015
Quelle: Amtsgericht Heiligenstadt, ra-online (zt/ZWE 2014, 465/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2014, Seite: 465
ZWE 2014, 465

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20452 Dokument-Nr. 20452

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20452

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?