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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2014
- VIII ZR 191/13 -
Vermieter muss bei vorhandener Wohngebäudeversicherung einen vom Mieter verursachten Brandschaden beseitigen
Mieter kann erwarten, dass ihm anteilig gezahlte Aufwendungen für Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kommen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, dann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehren von der Beklagten, ihrer
Vorinstanzen geben Klage weitgehend statt
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten - die zwischenzeitlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die
Mieter darf im Schadensfall als Gegenleistung für (anteilig) von ihm getragene Versicherungsprämien erwarten, Nutzen von der Versicherung zu haben
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein
Mieter darf von Vermieter Beseitigung der Brandschäden verlangen
In Fortentwicklung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass der
Bei vorhandener Gebäudeversicherung ist Vermieter grundsätzlich verpflichtet, Versicherung in Anspruch zu nehmen und Schaden zu beseitigen
Den
Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob der
Erläuterungen
* - § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) [...] Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 08.11.2012
[Aktenzeichen: 4 C 188/12] - Landgericht Bonn, Urteil vom 13.06.2013
[Aktenzeichen: 6 S 188/12]
- Brandschaden aufgrund brennenden Fetts: Verlassen des Hauses während Erhitzung von Fett stellt grob fahrlässiges Verhalten dar
(Landgericht Dortmund, Urteil vom 20.10.2011
[Aktenzeichen: 2 O 101/11]) - Student haftet nicht für einen durch den Herd verursachten Wohnungsbrand
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.06.2013
[Aktenzeichen: 10 O 1779/13]) - Keine Haftung wegen eines durch ein versehentlich eingeschaltetes Ceranfeld verursachten Brandschadens
(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.11.2013
[Aktenzeichen: 6 U 21/13])
Jahrgang: 2015, Seite: 181 GE 2015, 181 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 76 MDR 2015, 76 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 88 WuM 2015, 88
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Dokument-Nr. 19188
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