wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2015
VIII ZR 200/17 -

BGH: Individual­vertraglich vereinbarter dauerhafter Kündi­gungs­aus­schluss in Wohn­raum­miet­verhält­nissen zulässig

Ausnahme nur bei Sittenwidrigkeit der Vereinbarung

Wird ein dauerhafter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts nicht mittels einer AGB-Klausel, sondern individuell vertraglich vereinbart, so ist dies für Wohn­raum­miet­verhält­nisse zulässig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Vereinbarung sittenwidrig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung im Mai 2015 erklärte der nunmehr neue Vermieter gegenüber den Mietern der Wohnung mehrfach die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Mieter hielten die Kündigungen für unwirksam. Sie verwiesen zur Begründung darauf, dass bei Abschluss des Mietvertrags im August 2013 mit der früheren Vermieterin ein dauerhafter Verzicht auf das Recht der ordentlichen Kündigung vereinbart wurde. Der neue Vermieter hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht gab ihr statt

Während das Amtsgericht Neuss die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Düsseldorf statt. Seiner Ansicht nach sei eine Vereinbarung über einen dauerhaften Kündigungsausschluss unzulässig. Denn dadurch liege ein immerwährender Kündigungsausschluss vor, der auch sämtliche Rechtsnachfolge binde. Gegen diese Entscheidung legten die Mieter Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Bundesgerichtshof verneint Räumungs- und Herausgabeanspruch

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht. Die Kündigungen seien aufgrund des vereinbarten dauerhaften Kündigungsverzichts unwirksam.

Zulässiger individualvertraglich vereinbarter dauerhafter Kündigungsausschluss

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei ein dauerhafter Ausschluss der ordentlichen Kündigung als Individualvereinbarung wirksam. Eine Grenze werde nur durch § 138 BGB gesetzt, etwa bei Ausnutzung einer Zwangslage einer Partei oder beim Vorliegen sonstiger Umstände, die der Vereinbarung das Gepräge eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts gebe. Zudem sei nach Ablauf von 30 Jahren in entsprechender Anwendung des § 544 BGB eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist möglich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Neuss, Urteil vom 02.12.2016
    [Aktenzeichen: 94 C 3252/15]
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2017
    [Aktenzeichen: 23 S 92/16]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 556
NZM 2018, 556
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 437
WuM 2018, 437

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26283 Dokument-Nr. 26283

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26283

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?