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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2015
- VIII ZR 200/17 -
BGH: Individualvertraglich vereinbarter dauerhafter Kündigungsausschluss in Wohnraummietverhältnissen zulässig
Ausnahme nur bei Sittenwidrigkeit der Vereinbarung
Wird ein dauerhafter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts nicht mittels einer AGB-Klausel, sondern individuell vertraglich vereinbart, so ist dies für Wohnraummietverhältnisse zulässig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Vereinbarung sittenwidrig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung im Mai 2015 erklärte der nunmehr neue Vermieter gegenüber den Mietern der Wohnung mehrfach die
Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht gab ihr statt
Während das Amtsgericht Neuss die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Düsseldorf statt. Seiner Ansicht nach sei eine Vereinbarung über einen dauerhaften
Bundesgerichtshof verneint Räumungs- und Herausgabeanspruch
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht. Die Kündigungen seien aufgrund des vereinbarten dauerhaften Kündigungsverzichts unwirksam.
Zulässiger individualvertraglich vereinbarter dauerhafter Kündigungsausschluss
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Neuss, Urteil vom 02.12.2016
[Aktenzeichen: 94 C 3252/15] - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2017
[Aktenzeichen: 23 S 92/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 556 NZM 2018, 556 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 437 WuM 2018, 437
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Dokument-Nr. 26283
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