die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kündigungsverzicht“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2023
- 10 Sa 762/22 -
Gericht erklärt Kündigung von Domkantor aufgrund geplanter Leihmutterschaft für unwirksam
Leihmutterschaftspläne rechtfertigen keine Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Berufung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig über die Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers zurückgewiesen.
Der Domkantor wehrte sich gegen eine außerordentliche Kündigung vom 22. März 2022, die fristlos, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist zum 31. Oktober 2022 ausgesprochen wurde. Die beklagte Landeskirche hat die Kündigung damit begründet, der Kläger habe sich Pläne offengehalten, für sich und seinen Ehemann Kinder im Wege der Leihmutterschaft in Kolumbien austragen zu lassen. Hierin liege ein erheblicher Loyalitätsverstoß, der eine weitere Zusammenarbeit auch unter Berücksichtigung der exponierten Position des Klägers als Domkantor mit bundesweitem Bekanntheitsgrad unzumutbar mache. Zudem hätten die Diskussionen um die privaten Planungen des Klägers... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.04.2019
- 64 S 220/18 -
Neuer Erwerber eines Grundstücks ist an Regelung zum Verzicht zur Eigenbedarfskündigung in früherem Kaufvertrag gebunden
Vorliegen eines echten Vertrags zugunsten Dritter
Die Parteien eines Grundstückskaufvertrags können zugunsten des Grundstücksmieters vereinbaren, dass der Erwerber auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung verzichtet. Dies stellt einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar, den der Mieter nicht ausdrücklich annehmen muss. An die Vereinbarung sind gemäß § 566 BGB späterer Grundstückserwerber gebunden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2004 wurde ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück an einen neuen Erwerber verkauft. Da das Grundstück vermietet war, vereinbarten die Kaufvertragsparteien schriftlich, dass der neue Erwerber auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung verzichtet. Einige Jahre später wurde das immer noch vermietete Grundstück erneut verkauft. Der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 29.11.2019
- 25 C 405/19 -
Unwirksamkeit eines in Formularmietvertrag versteckten Kündigungsverzichts
Vorliegen einer überraschenden Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB
Ein in einem Formularmietvertrag versteckter Kündigungsverzicht ist unwirksam. Insofern liegt eine überraschende Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden stritten die Parteien eines Mietverhältnisses über die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Mieter hatte das Mietverhältnis im März 2016 kurze Zeit nach Mietbeginn gekündigt. Die Vermieterin hielt diese Kündigung für unwirksam und verwies auf eine Regelung im Formularmietvertrag, wonach die Kündigung für ein Jahr ausgeschlossen war. Der Mieter hatte diese Regelung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2015
- VIII ZR 200/17 -
BGH: Individualvertraglich vereinbarter dauerhafter Kündigungsausschluss in Wohnraummietverhältnissen zulässig
Ausnahme nur bei Sittenwidrigkeit der Vereinbarung
Wird ein dauerhafter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts nicht mittels einer AGB-Klausel, sondern individuell vertraglich vereinbart, so ist dies für Wohnraummietverhältnisse zulässig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Vereinbarung sittenwidrig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung im Mai 2015 erklärte der nunmehr neue Vermieter gegenüber den Mietern der Wohnung mehrfach die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Mieter hielten die Kündigungen für unwirksam. Sie verwiesen zur Begründung darauf, dass bei Abschluss des Mietvertrags im August 2013 mit der früheren Vermieterin... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011
- 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11 und 12 Sa 1164/11 -
LAG Düsseldorf: Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
Kündigungsverzicht gemäß Dienstvereinbarung auch bei drohender Insolvenz weiterhin wirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die von einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft ausgesprochenen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigungen für unwirksam erklärt. Der zuvor in einer Dienstvereinbarung festgelegte Kündigungsverzicht im Gegenzug zum Verzicht auf Weihnachtsgeld ist auch bei einer schwierigen wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers als Gesamtzusage individualvertraglich weiter wirksam.
Im zugrunde liegenden Streitfall sah eine Dienstvereinbarung eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft als Gegenleistung für den Verzicht auf das Weihnachtsgeld den Verzicht auf ordentliche betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31. Dezember 2011 vor. Die Beklagte hatte vorgetragen, aufgrund einer unerwartet hohen Tarifsteigerung ab dem Jahr 2011 habe sie im Januar 2011 zur Abwendung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.07.2009
- VIII ZR 307/08 -
Studentenzimmer: Zweijähriger Kündigungsverzicht ist unwirksam
Gesteigertes Interesse von Studenten an Flexibilität steht Kündigungsbeschränkung entgegen
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Mietvertrag über ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer unwirksam.
Der Beklagte hatte ein kleines in einem Studentenwohnheim der Klägerin gelegenes möbliertes Zimmer gemietet. Der Formularmietvertrag enthielt die Vereinbarung, "dass das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Parteien bis zum 15.10.2008 ausgeschlossen ist". Der Beklagte bezog daraufhin das Zimmer anlässlich der Aufnahme seines Studiums zum Wintersemester 2006. Bereits im Juni 2007... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008
- VIII ZR 30/08 -
BGH: Einseitiger Kündigungsverzicht von Mietern im Formularmietvertrag ist unwirksam
Anderes kann gelten, wenn es für den Mieter einen Ausgleich gibt
Auch wenn ein Mieter auf sein Kündigungsrecht im Mietvertrag verzichtet hat, kann er seine Wohnung fristgerecht kündigen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter für den Kündigungsverzicht keinen Ausgleich vom Vermieter erhält, der den Verzicht rechtfertigen könnte, entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Mieterin im Januar 2005 in ihre neue Wohnung eingezogen, zum September desselben Jahres hatte sie den Vertrag wieder gekündigt. Im Formularmietvertrag hieß es unter § 2: "Es wird vereinbart, dass der Mieter auf sein ordentliches Kündigungsrecht ein Jahr lang, ab Mietbeginn, verzichtet und er in dieser Zeit demnach nur außerordentlich kündigen kann!"... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2005
- VIII ZR 154/04 -
Kündigungsausschluss in Formularmietverträgen mit Sfaffelvereinbarung wirksam
Keine unangemessene Benachteiligung
Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557 a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall mietete eine Frau im Januar 2002 eine Wohnung. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Anlage 1 zum Formularvertrag enthielt unter anderem eine Staffelmietvereinbarung bis zum Jahre 2011 sowie folgende Regelung: "Das Kündigungsrecht des Mieters ist für vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen. Die Kündigung ist... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2006
- VIII ZR 257/04 -
BGH zum individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht von mehr als vier Jahren bei Staffelmietverträgen
Kündigungsverzicht nicht insgesamt unwirksam
Wenn ein Mieter in einem Staffelmietvertrag individuell den Ausschluss der Kündigungsfrist vereinbart, bleibt er daran grundsätzlich gebunden. Die Bindungsfrist wird jedoch auf vier Jahre begrenzt, auch wenn eine längere Frist vorgesehen war (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 25.01.2006 - VIII ZR 3/05). Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im Fall hatten Mieter und Vermieter vereinbart, dass der Mietvertrag "für die Dauer von 60 Monaten geschlossen" wird. Danach sollte er sich jeweils um weitere 12 Monate verlängern, wenn er nicht gekündigt wird. Mietvertragsbeginn war der 1. Mai 2002.In einer Anlage zum Mietvertrag hieß es noch einmal explizit: "Der Mieter verzichtet bis zum 30.04.2007 auf eine ordentliche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2005
- VIII ZR 27/04 -
Kündigungsverzicht in Formularmietvertrag darf nicht mehr als 4 Jahre betragen
5-jähriger Kündigungsverzicht benachteiligt den Mieter unangemessen
Der in einem Formularmietvertrag geregelte Verzicht auf die Kündigungsmöglichkeit für eine Dauer von fünf Jahren ist generell unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Aus dem Urteil geht aber auch hervor, dass ein Kündigungsverzicht für maximal vier Jahre festgelegt werden kann.
Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Mietvertrag, der nach der so genannten Mietrechtsreform im Oktober 2001 geschlossen worden war. Im Formularmietvertrag hieß es:"Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem KündigungsverzichtDie Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 5 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Eine... Lesen Sie mehr