Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2023
- VIII ZR 303/21 -
BGH: Kosten einer Notunterkunft zwecks Vermeidung der Obdachlosigkeit der Mieter von Schadensersatzpflicht des Vermieters umfasst
Notunterbringung wegen fehlender Nutzungsmöglichkeit der angemieteten Wohnung
Kann der Vermieter den Gebrauch der Wohnung nicht mehr gewähren und müssen die Mieter einer Wohnung in eine Notunterkunft untergebracht werden, um eine sonst drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden, sind diese Kosten von der Schadensersatzpflicht des Vermieters umfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 vermietete die Mieterin einer Wohnung in Hamburg diese an eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Aus diesem Grund und wegen Zahlungsrückständen kündigte der Vermieter das Mietverhältnis im Februar 2018. Daraufhin kündigte die Mieterin das Mietverhältnis mit den Untermietern. Da diese in der Folgezeit keine Wohnung zur Miete finden konnten, wurde die Familie im Zeitraum von Oktober 2018 bis August 2020 in einer
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Während das Amtsgericht Hamburg-Barmbek der Klage überwiegend stattgab, wies sie das Landgericht Hamburg zurück. Seiner Auffassung nach sei den Untermietern kein ersatzfähiger Schaden entstanden. Die Kosten der
Bundesgerichtshof bejaht Anspruch auf Erstattung der Kosten für Notunterbringung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Jobcenters. Die Mieterin hafte gemäß §§ 536 a Abs. 1, 536 Abs. 3 BGB auf Erstattung der Kosten für die
Kosten der Notunterkunft als ersatzfähiger Schaden
Die Kosten der
Begrenzung der Schadensersatzhöhe
Der Bundesgerichtshof wies aber darauf hin, dass nicht sämtliche Kosten der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 19.10.2020
[Aktenzeichen: 811a C 29/20] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.09.2021
[Aktenzeichen: 311 S 67/20]
Jahrgang: 2023, Seite: 473 WuM 2023, 473
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33337
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33337
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.