Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2005
- XI ZR 311/04 -
Zum Nachweis des Erbrechts kann auch ein eröffnetes, öffentliches Testament ausreichen
Erbschein ist nicht immer erforderlich
In der Regel weist der Erbe sein Erbrecht durch den Erbschein nach. Die Erteilung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht kostet allerdings Gebühren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auch ein öffentliches Testament mit Eröffnungsprotokoll zum Nachweis des Erbrechts ausreicht.
Im vom BGH entschiedenen Fall hatte eine Bank als Nachweis der Erbenstellung einen Erbschein verlangt. Die ihr vorgelegten Fotokopien der Sterbeurkunde und des eröffneten Testaments reichten ihr nicht aus. Also beantragten die Erben zähneknirschend einen Erbschein. Die hierfür verauslagten Kosten in Höhe von 1.434,- EUR verlangten sie von der Bank zurück.
Mit Recht, wie der BGH entschied. In den Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) existiere keine Vorschrift, wonach ein Schuldner von dem Erben als Legitimation die Vorlage eines Erbscheins verlangen und bis dahin die dem Erben geschuldete Leistung verweigern könne. Der Nachweis der Erbenstellung könne auch in anderer Form erbracht werden.
In unklaren Fällen könne allerdings aus Gründen des Schuldnerschutzes der Nachweis der Erbenstellung durch Vorlage eines Erbscheins gerechtfertigt sein. Im Fall habe die Bank aber keinen Anlass gehabt, an der Richtigkeit der vorgelegten Dokumente zu zweifeln.
Vorinstanzen:
LG Berlin, AG Charlottenburg
Werbung
BGB §§ 1922, 2032
a) Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen.
b) Ein eröffnetes öffentliches Testament stellt in der Regel einen ausreichenden Nachweis für sein Erbrecht dar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2006
Quelle: ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 1991
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1991
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.