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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.10.2005
- XI ZR 395/04 -
Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Post AG den Umtausch so genannter Pfennig- und DM-Briefmarken gegen neue Euro-Marken wirksam bis zum 30. Juni 2003 befristet hat.
Anlässlich der Währungsumstellung von Deutsche Mark auf Euro Anfang 2002 erklärte das Bundesministerium für Finanzen gemäß § 43 Abs. 1 PostG, dass Postwertzeichen, deren Nennwert ausschließlich in Pfennig angegeben ist, mit Wirkung vom 1. Juli 2002 ihre Gültigkeit verlieren. Die beklagte Deutsche Post AG bot den Umtausch solcher
Der Bundesgerichtshof hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision zurückgewiesen.
Vorinstanzen:
LG Bonn, Urteil v. 8. Juni 2004 10 O 93/04
OLG Köln, Urteil v. 25. November 2004 14 U 15/04: Umtauschfrist für ungültige Briefmarken nach der Euro-Umstellung war angemessen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 137/2005 des BGH vom 12.10.2005
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Dokument-Nr. 1076
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