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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.09.2018
- XII ZB 224/17 -
BGH: Ausländische Gerichtsentscheidung zur Elternschaft im Fall der Leihmutterschaft ist bei genetischer Verwandtschaft des Kindes mit einem Wunschelternteil anzuerkennen
Kind hat Recht auf Eltern-Kind-Verbindung
Weist eine ausländische Gerichtsentscheidung im Fall der Leihmutterschaft die Elternschaft den Wunscheltern zu, so ist die Entscheidung in Deutschland anzuerkennen, wenn das Kind mit einem Wunschelternteil im Unterschied zur Leihmutter genetisch verwandt ist. Es ist zu beachten, dass das Kind ein Recht auf eine gesicherte Eltern-Kind-Verbindung hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall entschied sich ein älteres Ehepaar aus Deutschland im Jahr 2011 dazu, in den
Amtsgericht und Oberlandesgericht weisen Antrag auf Anerkennung zurück
Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Braunschweig wiesen den Antrag auf
Bundesgerichtshof bejaht Anerkennung der ausländischen Entscheidung zur Elternschaft
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Antragsteller und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Die Entscheidung des District Courts sei anzuerkennen. Ein Anerkennungshindernis nach § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG sei nicht gegeben. Eine
Freiwilligkeit der Leihmutterschaft
Der Bundesgerichtshof betonte aber, dass die Freiwilligkeit der
Kind hat Recht auf Eltern-Kind-Verbindung
Als besonders maßgeblich erachtete der Bundesgerichtshof das Recht der Kinder auf eine Eltern-Kind-Verbindung. Dies müsse aus Gründen des Kindeswohls gewährleistet werden und sei daher für die
Ohne verbindliche Elternstellung kein gesichertes dauerhaftes familiäre Zusammenleben
Zudem werde nach Auffassung des Bundesgerichtshofs das dauerhafte familiäre Zusammenleben ohne eine gesicherte Elternstellung nicht gewährleistet. Denn zum einen könne die Vormundstellung der Antragstellerin abgeändert werden. Zum anderen sei der Antragsteller nicht sorgeberechtigt. Die Feststellung seiner genetischen Vaterschaft erfordere die Beseitigung der gesetzlichen Zuordnung der Kinder zum Ehemann der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Braunschweig, Beschluss vom 03.04.2013
[Aktenzeichen: 247 F 266/12] - Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen Grundsätze des nationalen Rechts
(Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 12.04.2017
[Aktenzeichen: 1 UF 83/13])
Jahrgang: 2019, Seite: 54 DNotZ 2019, 54 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 1846 FamRZ 2018, 1846 | Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR)
Jahrgang: 2019, Seite: 509 JR 2019, 509 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1316 MDR 2018, 1316 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1473 NJW-RR 2018, 1473 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 740 NJW-Spezial 2018, 740
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Dokument-Nr. 28251
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