Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012
- XII ZR 150/10 -
Berücksichtigung des Barvermögens des unterhaltspflichtigen Kinds beim Elternunterhalt
Elternunterhalt umfasst nur notwendige Heimkosten
Das Kind eines im Pflegeheim wohnenden Elternteils ist verpflichtet die notwendigen Heimkosten zu zahlen. Dazu kann auch sein Barvermögen mit berücksichtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Sozialhilfeträgerin gegenüber einem Mann auf Zahlung von
Amtsgericht und Oberlandesgericht gaben Klage statt
Sowohl das Amtsgericht Wesel als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf gaben der Klage statt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der Sohn der Heimbewohnerin aufgrund seines vorhandenen Barvermögens von 125.000 € verpflichtet gewesen,
Bundesgerichtshof hielt Notwendigkeit der Heimkosten für zweifelhaft
Der Bundesgerichtshof hielt angesichts des Vortrags des Beklagten, es habe eine kostengünstigere Heimunterbringung vorgelegen, die Notwendigkeit der angefallenen Heimkosten für zweifelhaft. Eine um ca. 98 € günstigere Heimunterbringung habe nicht mehr als geringfügig außer Betracht gelassen werden können. Es sei daher Sache der Sozialhilfeträgerin als Klägerin gewesen, die Notwendigkeit der Heimkosten als angemessenen Lebensbedarf nach § 1610 Abs. 1 BGB zu beweisen.
Grundsätzliche Pflicht des Unterhaltspflichtigen zur Einsetzung seines Vermögens
Zudem sei ein Unterhaltspflichtiger nach Auffassung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dazu verpflichtet, sein Vermögen zur Zahlung des Unterhalts einzusetzen. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass das unterhaltspflichtige
Umrechnung des Vermögens in Rente
Um zu gewährleisten, so der Bundesgerichtshof weiter, dass dem Unterhaltspflichtigen ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung seines laufenden Lebensbedarfs verbleibt, sei es zulässig, dass vom Unterhaltspflichtigen zur Altersversorgung angesparte Vermögen unter Berücksichtigung seiner statistischen Lebenserwartung in eine Monatsrente umzurechnen. Zudem sei bei Eltern mit einem hohen Lebensalter damit zu rechnen, dass aufgrund der begrenzten Lebenserwartung dem Unterhaltspflichtigen in absehbarer Zeit sein ganzes Vermögen wieder zur Verfügung steht. Die Umrechnung erfolge nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 Satz 4 des Bewertungsgesetzes.
Aufhebung und Zurückweisung des Berufungsurteils
Da das Oberlandesgericht als Berufungsgericht die aus dem Vermögen erzielbare Monatsrente und damit die Leistungsfähigkeit des Beklagten als zu hoch bemaß und zudem keine Feststellungen zu der Notwendigkeit der Heimkosten getroffen wurden, hob der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf und wies den Fall zur Neuentscheidung zurück.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wesel, Urteil vom 08.02.2010
[Aktenzeichen: 33 F 277/09] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2010
[Aktenzeichen: II-8 UF 38/10]
- Elternunterhalt – Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 148/09]) - Kinder müssen ihr Vermögen nicht für Pflegekosten der Eltern einsetzen - BGH zum Elternunterhalt
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.08.2006
[Aktenzeichen: XII ZR 98/04 ])
Jahrgang: 2013, Seite: 203 FamRZ 2013, 203 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 157 MDR 2013, 157 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 301 NJW 2013, 301 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 164, Entscheidungsbesprechung von Martin Haußleiter und Barbara Schramm NJW-Spezial 2013, 164 (Martin Haußleiter und Barbara Schramm)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17911
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17911
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.