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Bundessozialgericht, Urteil vom 11.09.2018
- B 1 KR 1/18 R -
Genehmigungsfiktion: Versicherte dürfen sich auf Kosten der Krankenkasse auch privat Operation in der Türkei besorgen
BSG zur Kostenübernahme der Krankenkasse bei verspäteter Entscheidung
Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation und lehnt sie es ab, dem Leistungsberechtigten die deswegen fiktiv genehmigte Leistung als Naturalleistung zur Verfügung zu stellen, hat sie dem Leistungsberechtigten die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, auch wenn er sich eine entsprechende Leistung im Ausland selbst beschafft. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der bei der beklagten
Klage in den Vorinstanzen erfolglos
Das Sozialgericht Gießen wies seine auf Kostenerstattung gerichtete Klage ab, da der Anspruch des Klägers während des Aufenthaltes in der Türkei geruht habe. Das Hessische Landessozialgericht wies die Berufung des Klägers zurück.
Kläger durfte sich beantragte Operation privatärztlich selbst verschaffen
Zu Unrecht, wie nun das Bundessozialgericht entschied. Der Kläger habe sich die beantragte Operation privatärztlich selbst verschaffen dürfen, weil die beklagte
Hinweise zur Rechtslage
§ 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
(3) Konnte die
(3a) Die
§ 16 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte 1. sich im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Genehmigungsfiktion tritt nur bei zu später Entscheidung der Krankenkasse ein
(Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.04.2016
[Aktenzeichen: L 5 KR 121/16 B ER]) - Keine Genehmigungsfiktion für Fettabsaugung bei Antragstellung während Auslandsurlaub
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.08.2018
[Aktenzeichen: L 16 KR 362/18 B ER])
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Dokument-Nr. 26426
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