Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Entscheidung vom 05.04.2006
- B 1 KR 12/04 R -
Zur Krankenbehandlung eingesetzte Sportlernahrung ist keine Kassenleistung
Sportlernahrung gibt es nicht auf Rezept
Nicht alles, was objektiv zur Behandlung einer Krankheit dient, muss von der Krankenkasse übernommen werden. Einziger Indikator hierfür ist der Leistungskatalog der GKV.
Die Versicherte leidet an einer Muskelschädigung (Myopathie) wegen eines Enzymdefekts der Muskulatur (MAD-Mangel). Die Erkrankung beeinträchtigt die Klägerin zwar nachhaltig, ist aber nicht lebensbedrohlich. Zur Behandlung ihres MAD-Mangels beantragte die Versicherte bei ihrer
Bei D-Ribose handelt es sich um eine Art reinen Zuckers. D-Ribose ist weder ein Heil- noch ein Hilfsmittel, sondern entweder ein Fertigarzneimittel, das arzneimittelrechtlich nicht zugelassen ist, oder aber ein Lebensmittel. Die Frage der rechtlichen Einordnung konnte das BSG letztlich offen lassen, denn in beiden Fällen fehlt es an der Verordnungsfähigkeit des Zuckers zu Lasten der GKV. Der Verfassung widerspricht dies nicht, insbesondere kann die Versicherte einen Leistungsanspruch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 herleiten. Dieser ist nicht einschlägig in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Erkrankung den Versicherten zwar erheblich beeinträchtigt, aber weder lebensbedrohlich ist noch regelmäßig tödlich verläuft noch wertungsmäßig vergleichbar schwer und folgenreich ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/06 des BSG vom 05.04.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2195
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung2195
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.