die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „kostenübernahmefähig (nein)“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.06.2024
- L 16 KR 14/22 -
UV-Schutzkleidung ist Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und muss nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden
Auch bei Sonnenallergie bleibt der UV-Schutz in der Eigenverantwortung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist.
Geklagt hatte eine 1983 geborene Frau, die im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie mit erheblichen Entzündungen der Haut (med.: kutaner Lupus erythematodes) entwickelte. Aufgrund der hohen Lichtempfindlichkeit musste sie stationär im Krankenhaus behandelt werden. Dort wurde ihr empfohlen, spezielle Schutzkleidung, einen Hut und Sonnencreme mit min. Lichtschutzfaktor 50+ zu verwenden. Infolgedessen beantragte sie finanzielle Unterstützung bei ihrer Krankenkasse für UV-Schutzkleidung. Die Kasse lehnte den Antrag ab und erklärte, dass UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel keine Hilfsmittel seien, sondern als Alltagsgegenstände gelten. Diese Produkte... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.05.2024
- L 1 KR 247/22 -
Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP nicht bezahlen
Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme ist keine behandlungsbedürftige Krankheit
Reduziert ein Versicherter nach einer adipositas-chirurgischen Behandlung drastisch sein Gewicht, so kann ein Anspruch auf Gewährung hautstraffender Operationen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine notwendige Krankenbehandlung handelt. Dies ist bei überschüssigen Hautfalten nur dann der Fall, wenn schwerwiegende Hautveränderungen oder eine erhebliche Entstellung vorliegen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Eine 47-jährige Versicherte mit starkem Übergewicht unterzog sich im Ausland einer Schlauchmagenoperation. Anschließend reduzierte die 158 cm große Frau ihr Gewicht von 118 kg auf 75 kg. Aufgrund der entstandenen Hautfalten und der Fettschürze beantragte sie schließlich die Kostenübernahme für Hautstraffungsoperationen in den Bereichen Oberschenkel, Oberarme, Brust sowie Bauchdecke.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.08.2022
- L 16 KR 344/21 -
Gesetziche Krankenversicherung muss keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen
LSG Niedersachsen-Bremen lehnt Antrag ab - Trend zu mehr ästhetischen Operationen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss.
Geklagt hatte eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Hildesheim. Schon als 26-jährige ließ sie eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen. Als sie wegen eines undichten Implantats beim Frauenarzt war, wurde eine Brustkrebserkrankung diagnostiziert, so dass beide Implantate entfernt werden mussten. Zwei Jahre nach der Operation beantragte sie eine neue und... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.03.2021
- 9 K 3926/20.TR -
Eifelkreis: Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule
VG Trier lehnt Klage eines Elternpaars ab
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Eltern eines Schülers, der aufgrund von Fehlverhalten von der für ihn nächstgelegenen weiterführenden Schule verwiesen worden ist, auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten zu einer anderen weiterführenden Schule abgewiesen.
Der Schüler besuchte bis September 2019 eine Realschule plus in Bitburg , von deren Besuch er aufgrund von Fehlverhalten dauerhaft ausgeschlossen wurde. Daraufhin wurde den Eltern von der Schulaufsichtsbehörde, der ADD, eine andere weiterführende Schule im Kreisgebiet als zuständige Schule benannt, die der Schüler seither besucht. Die Kläger haben daraufhin vom beklagten Eifelkreis... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2017
- L 1 U 120/16 -
Unfallversicherung muss nicht für Kosten einer kosmetischen Zahnbehandlung aufkommen
Kosmetische Anpassung weiterer Zähne an unfallbedingt notwendige Implantate stellet keine Unfallfolge dar
Die gesetzliche Unfallversicherung muss (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen (hier: farbliche Angleichung verfärbter und kariöser "Altzähne" an nach einem Arbeitsunfall eingesetzte Implantate) muss die Unfallversicherung hierfür nicht aufkommen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 wurde der damals 29jährige Kläger bei der Arbeit von einem Hubwagen (sogenannte "Ameise") angefahren und verlor dabei die beiden oberen Schneidezähne. Die zuständige Berufsgenossenschaft übernahm die zahnärztlichen Behandlungskosten einschließlich der beiden neuen Implantatkronen. Der Kläger hatte dazu Wahlfarbmuster bekommen... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16.01.2014
- S 3 KR 130/13 -
Krankenkasse muss Kosten für Helmtherapie bei deformiertem Säuglingsschädel nicht übernehmen
Neu Behandlungsmethode gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen
Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen individuell angefertigten Helm zu übernehmen, wenn der Schädel nach der Geburt des Kindes eine Asymmetrie aufweist. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangten die Eltern eines im Jahr 2012 geborenen Zwillingskindes von der Krankenkasse die Kosten in Höhe von 1.8190 Euro für die ärztlich empfohlene und durchgeführte Helmtherapie erstattet.Das Sozialgericht Detmold entschied jedoch, dass die Eltern die Kosten selbst tragen müssen. Die Helmtherapie, bei der das Wachstum des kindlichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 07.09.2012
- 7 K 102/11 -
Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Beamtinnen ab dem 40. Lebensjahr
Beihilfevorschriften verhindern Kostenerstattung für künstliche Befruchtung einer Beamtin
Beamtinnen haben ab dem 40. Lebensjahr keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für eine künstliche Befruchtung von der Beihilfe erstattet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
In dem zugrunde liegenden Streitfall ist die 1970 geborene Klägerin eine verbeamtete Lehrerin. Sie begehrte vom beklagten Land NRW die Übernahme der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung. Das Land lehnte den Antrag unter Hinweis auf die Beihilfevorschriften ab. In § 8 Abs. 4 BVO sei geregelt, dass Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht beihilfefähig seien, wenn die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.11.2011
- 5 W 58/11 -
"Stalking" ist als "ungewöhnliche Betätigung" nicht vom Schutz durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt
Wird ein "Stalker" zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so kann er die Kostenübernahme nicht von seiner Haftpflichtversicherung verlangen
Stellt ein Versicherungsnehmer einem anderen Menschen im Sinne von § 238 StGB nach, so genanntes "Stalking", so handelt es sich dabei um eine ungewöhnliche und gefährliche Betätigung. Eine Haftpflicht, die aus einem solchen Verhalten resultiert, ist daher nicht versichert. Die Haftpflichtversicherung eines "Stalkers" muss demnach nicht die gegen den Versicherten erhobenen Schadensersatzforderungen ausgleichen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im vorliegenden Fall wurde ein Stalker auf Schadensersatz in Anspruch genommen, den er von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt haben wollte.Die Haftpflicht aus einer ungewöhnlichen und gefährlichen Betätigung sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht versichert. Damit würden Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, von denen ein redlicher... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.07.2010
- S 13 KR 62/10 -
Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Fettabsaugung
Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen / Patientin bleibt auf ihren Kosten für Behandlung eines schmerzhaften Lipödems sitzen
Wenn eine Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als empfohlene neue Methode anerkannt ist, stellt sie keinen Leistungsgegenstand der Gesetzlichen Krankenversicherungen dar. Eine Kostenübernahme kann damit von der Krankenkasse verweigert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Krankenkasse zu Recht die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung verweigert hatte. Die bei der Krankenkasse Versicherte litt unter einem Lipödem der Beine und Arme sowie an Übergewicht und beantragte durch ihren Arzt die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung zur Behandlung des Lipödems unter stationären Bedingungen. In der... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.07.2011
- L 8 KR 101/10 -
Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert an fehlender positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anspruch auf Behandlung umfasst nur Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen
Krankenkassen sind nur zu den Leistungen verpflichtet, die sie allgemein als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben. Diese richten sich danach, ob sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss positiv empfohlen worden sind. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht.
Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau die Kostenübernahme für drei ambulant vorgenommene Fettabsaugungen an Beinen und Hüften von ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab. Die Versicherte hatte zuvor unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen und Befundergebnisse sowie eines Kostenvoranschlags die Übernahme einer ambulanten Liposuktionsbehandlung beantragt.... Lesen Sie mehr