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Bundessozialgericht, Urteil vom 08.07.2009
- B 11 AL 17/08 R -
BSG: Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang
Wichtiger Grund für Aufhebungsvertrag und sich daraus ergebender Sperrzeitneutralität zwingend erforderlich
Der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang als solcher stellt nicht zwingend einen sperrzeitrelevanten Sachverhalt dar. Dies hat das Bundessozialgericht entscheiden.
Der Kläger war bei der Firma E. im Betriebsteil IPS beschäftigt. Diesen Betriebsteil veräußerte die Arbeitgeberin zum 5.6.2001 an die Firma M. Der Kläger widersprach dem
Widerspruch stellt keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt dar
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/09 des BSG vom 08.07.2009
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Dokument-Nr. 8119
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